FDP-Klage gegen Schuldenpaket Was die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nach sich zieht

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht die Rechte des Landesparlaments verletzt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die FDP-Fraktion ist – wie in anderen Bundesländern auch – mit dem Versuch gescheitert, die Zustimmung des Landes zum Schuldenpaket im Bundesrat vor dem Verfassungsgerichtshof zu stoppen. Doch das Verfahren geht weiter. Mit welcher Konsequenz?

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Fast fünf Stunden dauerte die Sitzung des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs. Dann stand fest: die FDP war mit ihrem Versuch, die Zustimmung der Landesregierung zum Schuldenpaket im Bundesrat zu stoppen, gescheitert. Gut zwölf Stunden vor Beginn der entscheidenden Bundesratssitzung teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend mit, er habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

 

Am Freitag beschloss dann wie erwartet der Bundesrat die Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz, die für das geplante Finanzpaket des Bundes notwendig ist. Baden-Württemberg stimmte für die Grundgesetzänderung. Die FDP-Landtagsfraktion hatte, wie in anderen Bundesländern auch, versucht, das mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zu stoppen. Ohne Erfolg. Trotzdem geht das Verfahren weiter.

Denn am Donnerstag wurde lediglich über die Folgen der einstweilige Anordnung entschieden. Und hier entschied das Gericht, sowohl ein Verbot der Abstimmung im Bundesrat als auch die erwartbare Zustimmung seien ähnlich zu gewichten. In beiden Fällen seien erhebliche Eingriffe zu erwarten, deren Gewicht sich nicht klar unterscheide. „In dieser Situation komme der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht“, hieß es. Der Antrag selbst sei allerdings zulässig und nicht offensichtlich unbegründet, hieß es vom Gericht. Nun wird das Hauptsacheverfahren eröffnet.

Ein Grund für die Abwägung könnte sein, dass in Baden-Württemberg auch die Landesverfassung von der Grundgesetzänderung betroffen ist. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat der Südwesten die Schuldenbremse auch in seiner Verfassung verankert.

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sieht deshalb auch die Rechte des Landesparlaments verletzt. „Im Hauptsacheverfahren wäre grundsätzlich und für die Zukunft zu klären, ob eine Landesregierung, die nicht von einer verfassungsändernden Mehrheit des Parlaments getragen wird, einfach im Bundesrat die Landesverfassung ändern kann“, sagt er.

Laut Landesverfassung darf allein die Landesregierung über die Stimmabgabe im Bundesrat entscheiden. Allerdings ist auch richtig, dass Grün-Schwarz mit 100 von 154 Sitzen keine Zweidrittelmehrheit im Landtag hat. Ob das im aktuellen Fall tatsächlich am Ende eine Rolle spielt, ist fraglich: Denn die SPD-Fraktion dürfte die Pläne im Bund kaum torpedieren. Es könnte also sein, dass die Verfassung schon geändert ist, wenn das Hauptsacheverfahren entschieden wird.

Ministerpräsident Kretschmann hat ein Störgefühl. Foto: www.imago-images.de/IMAGO/Arnulf Hettrich

Trotzdem dürfte die Diskussion auf Landesebene über das Vorgehen im Bund noch nicht beendet sei. Selbst Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) drückte am Freitag Unbehagen aus. Als in der Wolle gefärbter Föderalist stimme er den Änderungen des Grundgesetzes nur mit einem erheblichen Störgefühl zu.

Zum einen, weil das Verfahren angesichts der gewaltigen Summen eine Zumutung sei, zum anderen, weil durch die Änderung des Grundgesetzes landesrechtliche Regelungen aufgehoben würden. Verfassungsrechtlich sei all das nicht zu beanstanden, sagte er im Bundesrat: „Im Sinne einer guten föderalen Ordnung ist es aber ein politisches Problem. Und zwar ein fundamentales.“

Noch völlig ungeklärt ist zudem, in welcher Höhe die Länder tatsächlich profitieren und ob Baden-Württemberg die zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten überhaupt – etwa in einem Nachtragshaushalt – umsetzt.

Änderung der Schuldenbremse

Schuldenbremse
Geplant ist, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert wird. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden. Das wäre in diesem Jahr alles über etwa 44 Milliarden Euro.

Sondervermögen
Außerdem wird ein Sondervermögen geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. 100 Milliarden Euro sollen an die Länder gehen, weitere 100 Milliarden Euro sollen fest in Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen. dpa

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