Ist es Langeweile? Oder eine falsche Auffassung von Ironie? Eine Passagierin behauptet bei der Sicherheitskontrolle, Sprengstoff in ihrem Gepäck zu haben. Aus Spaß wird jetzt Ernst.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Unglaublich, dass immer noch solche Scherze gemacht werden: Auf dem Stuttgarter Flughafen hat eine 57-jährige Passagierin behauptet, mehrere Kilo Sprengstoff in ihrem Fluggepäck zu haben. Für das Sicherheitspersonal war das gar nicht lustig. Als die Polizei am Donnerstag gegen 11.30 Uhr anrückte, war es für Einsicht und Entschuldigungen zu spät.

 

Die Frau aus Sindelfingen sollte im Terminal 1 bei der Kontrolle vor dem Einchecken ihr Gepäck auf Sprengstoff überprüfen lassen. Das fand sie offenbar lustig – jedenfalls behauptete sie, mehrere Kilo Explosives dabei zu haben. „Zu allem Überfluss wiederholte sie diese Aussage auf Nachfrage noch einmal“, sagt Polizeisprecher Christian Wörner. Nun rückte die Polizei an.

Kein Flug, dafür hohe Strafe

Ein Scherz, der sogleich zurückgenommen wird, gilt gemeinhin als Ordnungswidrigkeit. Wer allerdings die Aussage auch noch wiederholt, der hat schon eine Straftat begangen – Paragraf 126 Strafgesetzbuch, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Die Folgen können bis zu drei Jahre Haft sein. In der Vergangenheit gab es teils hohe Geldstrafen.

Dass die 57-Jährige nichts Brisantes in ihrem Gepäck hatte, nützte da nicht viel. Gegen sie wird dennoch ermittelt. Außerdem wird geprüft, ob sie für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommt. „Das ist immer dann der Fall, wenn vorsätzlich ein ungerechtfertigter Einsatz ausgelöst wird“, so Polizeisprecher Wörner. Die eigentliche Strafe wurde sogleich vollzogen: Die 57-Jährige durfte ihren Flug mit Eurowings nicht antreten.

Sogar Polizist als Scherzbold

Schlechte Bombenscherze hat es in diesem Jahr auf dem Stuttgarter Flughafen schon öfter gegeben. Am 18. Juni war es ein alkoholisierter 33-Jähriger, der vor dem Abflug einer Maschine der Bulgarian Aircharter behauptet haben soll, dass sich an Bord des Flugzeugs ein Passagier befinde, der die Maschine zum Absturz bringen wolle. Die Maschine wurde aus Sicherheitsgründen geräumt und überprüft. Erst mit reichlich Verspätung konnten die 177 Passagiere und sechs Crewmitglieder abfliegen – ohne den 33-Jährigen.

Berufsstand schützt vor Torheit nicht: Ausgerechnet ein Polizist (42), der in den Urlaub nach Ägypten fliegen wollte, hatte am 5. Januar 2017 vor einem Sicherheitsmitarbeiter behauptet, er habe Sprengstoff in der Hose. Das Nürtinger Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 4200 Euro.