Fehlbelegungsabgabe Wenn sozial ungerecht wird
Die Bauministerin will eine Neuauflage der Fehlbelegungsabgabe. Recht hat sie – auch wenn das allein keine Wohnungen schafft, meint StZ-Autor Armin Käfer.
Die Bauministerin will eine Neuauflage der Fehlbelegungsabgabe. Recht hat sie – auch wenn das allein keine Wohnungen schafft, meint StZ-Autor Armin Käfer.
Wohnen ist in Deutschland zu einem Luxus geworden. Der Kauf einer eigenen Immobilie ist für die Mehrheit unerschwinglich. Mietwohnungen sind knapp, kostengünstige erst recht. Wegen inflationärer Bau- und Bodenpreise ist der soziale Wohnungsbau wenig rentabel. Es gibt nicht genug Wohnungen, deren Miete dank staatlicher Förderung auch für Geringverdiener bezahlbar bleibt – halb so viel wie vor 20 Jahren. Der Fehlbedarf hat aber noch einen weiteren Grund: In vielen ehedem subventionierten Wohnungen leben Menschen, die eine Förderung gar nicht nötig hätten.
Um diesen Missstand auszugleichen, wurde einst die sogenannte Fehlbelegungsabgabe eingeführt. Wer eine Sozialwohnung gemietet hat, aber nicht (mehr) bedürftig ist, soll einen Aufschlag auf die Miete bezahlen – oder ausziehen. Gegen dieses Prinzip ist wenig einzuwenden. Das Geld könnte in den Bau neuer Sozialwohnungen fließen.
Eine Fehlbelegungsabgabe gibt es inzwischen nur noch in Hessen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hätte sie gerne wieder flächendeckend. Das ist eine richtige Idee, doch dafür wären die Länder zuständig. Wem an einem forcierten sozialem Wohnungsbau gelegen ist, der muss logischerweise auch für die Abgabe eintreten. Das Argument, Erhebung und Kontrolle verursachten zu viel Bürokratie, hat im digitalen Zeitalter an Gewicht verloren. Wer sich den Problemen nicht stellt, hat schon kapituliert.