Richter empört über Sozialministerium Zu viele Straftäter in Entzugskliniken?
Weisen die Gerichte zu viele Straftäter in Entzugskliniken ein? Dieser Meinung ist das Sozialministerium. Der Richterbund weist die Kritik zurück und ist verärgert.
Weisen die Gerichte zu viele Straftäter in Entzugskliniken ein? Dieser Meinung ist das Sozialministerium. Der Richterbund weist die Kritik zurück und ist verärgert.
Stuttgart - Der Deutsche Richterbund verwahrt sich gegen den Vorwurf des baden-württembergischen Sozialministeriums, die Gerichte im Land würden zu viele Straftäter in Entzugskliniken einweisen und damit für eine Verknappung der Plätze dort sorgen.
Der Verein der Richter und Staatsanwälte trete der unsachlichen Schuldzuweisung mit Nachdruck entgegen, heißt es in einer Stellungnahme des Landesvorsitzenden Wulf Schindler. Dem Ministerium mangele es an Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit.
Das Sozialministerium hatte erklärt, der Mangel an Therapieplätzen sei eine Folge der drastischen Steigerung der Zuweisungen durch die Gerichte, die „teilweise unsachgemäß“ erfolge. So würden viele Plätze durch Personen blockiert, die keiner Therapie bedürften oder schlicht nicht therapierbar seien.
Zuvor war in Rottweil ein wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilter Mann vorzeitig auf freien Fuß gekommen, weil kein Therapieplatz für ihn in Aussicht war. Der Mann hatte kaum zehn Monate seiner auf drei Jahre und zehn Monate lautenden Haftstrafe abgesessen.
Der Richterbund verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass der Bundesgerichtshof seit Jahren die therapeutische Unterbringung von Straftätern, die von Drogen und Alkohol gefährdet seien, verstärkt in den Blick genommen habe. „Die Tatgerichte haben in solchen Fällen zwingend den Rat eines psychiatrischen Sachverständigen einzuholen“, sagte Schindler
„Dass als Folge dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung vermehrt Menschen in Entziehungsanstalten untergebracht werden und dies zunehmend auf Kapazitätsschwierigkeiten stößt, ist Gerichten und Sachverständigen, aber auch dem für die Schaffung der Unterbringungsplätze zuständigen Sozialministerium seit Jahren bekannt“, erklärte Schindler. Vor diesem Hintergrund rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen als „teilweise unsachgemäß“ zu bezeichnen, zeige, dass es beim Ministerium Defizite im Verständnis der Gewaltenteilung gebe.