Gustl Mollath hat am Mittwoch völlig überraschend seine beiden Wahlverteidiger verloren. Die beiden hatten ihr Mandat niedergelegt, was dem Wunsch des Angeklagten entsprochen habe, wie das Gericht mitteilte. Mollath selbst sieht das anders.

Gustl Mollath hat am Mittwoch völlig überraschend seine beiden Wahlverteidiger verloren. Die beiden hatten ihr Mandat niedergelegt, was dem Wunsch des Angeklagten entsprochen habe, wie das Gericht mitteilte. Mollath selbst sieht das anders.

 

Regensburg - Die beiden Wahlverteidiger des aus der Psychiatrie entlassenen Nürnbergers Gustl Mollath haben am Mittwoch völlig überraschend ihr Mandat niedergelegt. Allerdings hat dieser Schritt kaum Auswirkungen auf den Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Denn das Landgericht Regensburg bestellte die Anwälte umgehend zu Pflichtverteidigern.

Anwalt Gerhard Strate sagte, Mollath habe wohl das Vertrauen in ihn und seinen Kollegen Johannes Rauwald verloren. Ihr Mandant habe bis zu 30 Beweisanträge stellen wollen, die sie aber nicht einbrachten. „Herr Mollath kann offensichtlich nicht mehr Freund und Feind unterscheiden.“ Beide Anwälte erklärten sich einverstanden, nun als Pflichtverteidiger zu agieren: „Wir werden die Verteidigung fortführen, ohne Abstriche an dem, was wir für richtig halten“, sagte Strate.

Mollath zeigte sich erstaunt von dem Schritt seiner Anwälte: „Ich bin auch total überrascht und am Boden zerstört“, sagte der 57-Jährige. „Ich kann den Grund nicht verstehen. Ich habe Vertrauen in meine Anwälte.“

Mollath soll 2001 seine Frau misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben, um sich an Menschen zu rächen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich gegen ihn gewandt hatten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihn 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen. Erst im vergangenen Jahr kam er frei. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Am 7. Juli begann in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren.

Zur Bestellung der Anwälte als Pflichtverteidiger sagte die Vorsitzende Richterin Elke Escher, es bestehe ein Fall der notwendigen Verteidigung. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl erläuterte, nur bei unüberwindbaren Interessenskonflikten und einem zerstörten Vertrauensverhältnis könnten Verteidiger komplett aus einem Prozess entlassen werden. „Dies ist hier aber nicht der Fall.“

Zuvor hatte der elfte Prozesstag für Mollath positiv begonnen. Die vorgeworfenen Reifenstechereien sind nach Einschätzung eines Gutachters heute nicht mehr nachweisbar. In der Vorwoche hatte ein rechtsmedizinischer Gutachter erklärt, dass die Misshandlungen von Mollaths Ehefrau heute nicht mehr zu beweisen seien.