Es klingt wie ein Aprilscherz: Das Land hat die Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörden offenbar nicht rechtssicher genug verfasst – und das seit vier Jahren. Das Verkehrsministerium kündigt an, das entsprechende Gesetz nachbessern. Doch Verkehrssünder horchen auf.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Die Frage betrifft die Einrichtung von Tempozonen wie die Verteilung von Strafzetteln gleichermaßen: Sind die Kommunen in Baden-Württemberg tatsächlich für die Straßenverkehrsordnung zuständig? Das entsprechende Landesgesetz dazu ist offenbar fehlerhaft formuliert. Obwohl der Bundesgesetzgeber die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 1. April 2013 geändert hat, verweist das baden-württembergische „Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung“ immer noch auf die seit vier Jahren ungültige Fassung von 1970.

 

Das Verfahren wurde eingestellt

Das kann Folgen haben: So wurde ein Bußgeldverfahren gegen einen Stuttgarter Autofahrer wegen eines Tempoverstoßes vom Amtsgericht Ludwigsburg trotz klarer Beweislage auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Dabei seien weniger Rechtsunsicherheiten, sondern „Opportunitätsgründe“ maßgebend gewesen, so ein Gerichtssprecher. Für den Anwalt des Betroffenen sind dagegen Bußgeldverfahren der Kommunen „rechtswidrig, weil es keine wirksame Regelung der Zuständigkeiten gibt“. Der Gerichtssprecher stuft die strittige Gesetzespassage als „redaktionellen Fehler“ ein.

Das Landesverkehrsministerium erklärt dagegen, dass sich an der Zuständigkeit nichts geändert habe. Denn es gelte nicht nur der Wortlaut eines Gesetzestextes, sondern „Vorstellung, Wille und Motive“ des Landes- und Bundesgesetzgebers, so ein Sprecher von Minister Winfried Hermann (Grüne). Die Zuständigkeiten seien zudem 2014 vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim bestätigt worden. Um „Irritationen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen“, wolle man dennoch den Wortlaut „an die Änderungen der StVO anpassen“ – indes frühestens bis zum ersten Quartal 2018.