Fehler nicht gravierend? SWR weist Beschwerde von Rathauschef zurück

Beschwerden haben hier selten Erfolg: der SWR Foto: www.imago-images.de/IMAGO

Massiv hatte sich ein Bürgermeister über SWR-Berichte zu einer Baumfällaktion beschwert. Seine Eingabe beim Sender blieb aber ohne Erfolg: die Fehler seien nicht gravierend genug.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Offizielle Programmbeschwerden haben beim Südwestrundfunk (SWR) nur äußerst selten Erfolg – diese Erfahrung bestätigt sich nun auch für einen Bürgermeister aus Baden-Württemberg. Wegen der Berichterstattung über eine Baumfällaktion hatte sich der Rathauschef von Weil der Stadt im Kreis Böblingen, Christian Walter, an den Sender gewandt.

 

In mehreren Punkten, monierte er, habe der SWR gegen Programmgrundsätze von Rundfunksendern verstoßen – durch nicht gewissenhafte Recherche, unwahre Behauptungen und tendenziöse Darstellung. Seine Programmbeschwerde wurde nun aber vom zuständigen Landesprogrammausschuss zurückgewiesen. Dies teilte die Vorsitzende, die frühere Gewerkschaftschefin Doro Moritz dem Bürgermeister mit.

Das Gremium habe zwar festgestellt, dass journalistische Fehler vorlagen, berichtete Moritz; diese seien vom SWR auch eingeräumt und korrigiert worden. Allerdings wögen sie „nicht so schwer, als dass der Vorwurf der Verletzung von Programmgrundsätzen gerechtfertigt wäre“. Daher habe der Ausschuss die Beschwerde abgewiesen – ohne Gegenstimme, wenn auch bei fünf Enthaltungen.

Walter zeigte sich gegenüber unserer Zeitung mit dem Beschluss nicht einverstanden; man lasse nun eine rechtliche Klärung prüfen, kündigte er an. Zugleich will Walter ein Gesprächsangebot der für Baden-Württemberg zuständigen Landessenderdirektorin annehmen.

Ausschuss stellt sich hinter Reporterin

In den monierten Berichten ging es um die von Naturschützern massiv kritisierte Rodung einer Streuobstwiese und die Versuche, diese zu stoppen. Letztlich entschied der Verwaltungsgerichtshof, alles sei nach Recht und Gesetz abgelaufen. Der Programmausschuss bestätigte zwar journalistische Fehler und eine nicht angemessene Formulierung; der SWR habe die Fehler aber transparent korrigiert.

Zugleich nahm das Gremium die Reporterin gegen den Verdacht in Schutz, bei ihr bestehe eine bedenkliche Nähe zu den Umweltschutzverbänden. Dies sei nicht der Fall. Sie habe das Berichtsthema nicht selbst ausgewählt, sondern sei gemäß dem Dienstplan zuständig gewesen. Man werde aber nochmals die Kriterien überprüfen, wie potenzielle Konflikte oder auch nur ein solcher Anschein vermieden werden könnten. Insgesamt teile der Ausschuss den „redaktionellen Ansatz“ bei der Berichterstattung. Auch den Vorwurf, die Korrekturen seien zu zögerlich erfolgt, wies er zurück.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie hoch die Hürden für erfolgreiche Programmbeschwerden sind. Von mehreren hundert Eingaben war in den vergangenen Jahren nur zwei stattgegeben worden.

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