Die zentrale Bußgeldstelle kassiert knapp 380 Fahrverbote als ungültig wieder ein. Auf Stadt- und Kreisebene kommen weitere hinzu.

Karlsruhe - Erst Ende April traten mit einer Gesetzesnovelle umstrittene Bußgeld- und Fahrverbotsregelungen in Kraft, die deutlich härtere Bestrafungen für Raser vorsahen. Die Verordnung ist seit Anfang Juli wieder außer Kraft gesetzt. Die Karlsruher Regierungspräsidentin hat jetzt in einem so genannten „Gnadenentscheid“ insgesamt 379 verhängte Fahrverbote wieder aufgehoben. Die Zahlen betreffen Entscheidungen, die auf Grundlage jetzt wieder teilweise nichtigen Bußgeldkatalogs getroffen wurden.

 

Laut Regierungspräsidium handelt es sich fast ausschließlich um Geschwindigkeitsverstöße auf Autobahnen. Im selben Zeitraum wurden auf den Autobahnen in Baden-Württemberg insgesamt circa 4000 Fahrverbote angeordnet. Eine Aufteilung auf einzelne Verstoßarten sei dabei nicht möglich: Gehäufte Fahrverbote gibt es seit jüngerer Zeit beispielsweise für das Nichteinhalten des Gebots zur Bildung einer Rettungsgasse.

Auch in den von nachgeordneten Bußgeldbehörden bei Kreisfreien Städten und Landkreisen – zuständig für alle anderen Bundes- und Landesstraßen – aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe (Nordbaden) vorgelegten Fällen wurden weitere 352 so genannte Gnadenentscheidungen getroffen. In allen Entscheidungen wurde das Fahrverbot aufgehoben sowie von dessen weiterem Vollzug abgesehen.