Eiersuchen ist an Ostern erlaubt. Aber wie sieht es mit Gartenarbeit aus? Bedeutet Tanzverbot, dass man auch nicht in der Kneipe ein Bier trinken darf? Und wie verhält es sich mit Treibjagden?

Stuttgart - Das Gesetz über die Sonntage und Feiertage regelt recht genau, was man an Sonn- und den gesetzlichen Feiertagen zu lassen hat: Zum Beispiel „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“ - wobei es Ausnahmen gibt, etwa für die Landwirtschaft. Verboten sind auch Treibjagden. Erlaubt dagegen „leichte Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern selbst oder ihren Angehörigen vorgenommen werden“. Pannenreparaturen an Fahrzeugen sind nur erlaubt, „soweit sie für die Weiterfahrt erforderlich sind.“

 

Für den Karfreitag sind die Vorgaben noch strikter. So sind an diesem Tag keine öffentlichen Sportveranstaltungen erlaubt. Auch öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten sind verboten (Tanzverbot), sowie „sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen“.