Die Warnung ist deutlich: Polizeipräsident Franz Lutz hegt große Zweifel daran, ob ein Fahrverbot bei Feinstaubalarm überhaupt kontrolliert werden kann. Lutz fordert ein höheres Bußgeld.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Mit einer neuen unmissverständlichen Deutlichkeit hat die Stuttgarter Polizei davor gewarnt, dass die Pläne für Fahrverbote bei Feinstaubalarm 2018 ins Leere laufen könnten. „Nach dem bisherigen Stand müsste die Polizei einen enormen Aufwand betreiben“, sagte Polizeipräsident Franz Lutz am Donnerstag, „und das für ein Verwarnungsgeld von gerade mal 20 Euro.“ Am Rande einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium auf dem Pragsattel forderte er die Einführung einer Blauen Plakette und ein höheres Bußgeld – etwa jene 80 Euro, die auch für das Fehlen einer gültigen Umweltplakette verlangt werden.

 

Allerdings gibt es noch immer eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundesverkehrsministerium, ob eine Blaue Plakette eingeführt werden soll. Das Landeskabinett hat den Kurs von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) gebilligt, die Verkehrsbeschränkungen für bestimmte Dieselautos zur Luftreinhaltung bei Feinstaubalarm mit einer neuen Plakette zu regeln. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist allerdings dagegen.

Polizei wartet auf ein Streckenkonzept

Die Polizei hält eine solche Plakette aus anderen Gründen für zwingend notwendig: „Es geht um die Kontrollierbarkeit und Erkennbarkeit“, so der Polizeipräsident. Anders gesagt: Sonst droht eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. „Oft erkennt man die erfüllte Norm ja nicht mal im Fahrzeugschein und muss zusätzlich recherchieren“, erklärt Franz Lutz.

Ein weiteres Problem sei die Frage, wo der Verkehr überhaupt bei einer Großkontrolle überprüft werden kann. Hier warte die Polizei auf das Streckenkonzept, das von der Stadt noch vorgelegt werden müsse. 2018 soll es erst einmal nur Sofortmaßnahmen für bestimmte Strecken im Stuttgarter Talkessel sowie in Teilen von Feuerbach und Zuffenhausen geben. Die Örtlichkeiten, an denen eine große Zahl von Autos herausgewinkt und überprüft werden könne, seien begrenzt, so die Polizei.

Keine Antwort gibt es auch bei der Frage, was mit erwischten Sündern passiert, die mit nicht zulässigen Dieselmotoren unterwegs sind. Sollen sie umdrehen? Müssen sie ihr Auto stehen lassen?

20 Euro sind nicht abschreckend genug

Lutz sieht die Gefahr, dass ein Verwarnungsgeld von 20 Euro wegen Missachtung eines Durchfahrtsverbots nicht abschreckend wirkt. Außerdem sei es leicht möglich, eine andere Route durch die Stadt zu wählen. Ohne Blaue Plakette und weitere Kontrollstellen blieben Fahrer, die das Fahrverbot ignorieren, unerkannt. Allerdings ist auch hier der Bund zuständig.

Zumindest bei der Forderung nach einer Blauen Plakette bekommen die Stuttgarter Rückendeckung. Die EU-Kommission in Brüssel macht in einem 42-seitigen Mahnschreiben der Bundesregierung Druck, die Plakette einzuführen. Dobrindt hat bis Mitte April für eine Antwort Zeit.