Die Zahl der Feinstaub-Überschreitungstage im Jahr 2016 am Neckartor in Stuttgart steht fest: Es waren 63. Das sind fast doppelt so viele wie erlaubt. Um die Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen, gibt es nun ein verbindliches Verbot.

Stuttgart - In der Landeshauptstadt ist der EU-Grenzwert für Feinstaub an der Messstation Neckartor im vergangenen Jahr an 63 Tagen überschritten worden. Diese Zahl hat die Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) am Freitag veröffentlicht. 2015 waren es 72 Überschreitungstage, 2014 wurden 64 Tage gezählt, an denen der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub (im Tagesdurchschnitt) pro Kubikmeter Luft überschritten worden war. Erlaubt sind gemäß EU-Recht aber nur 35 Tage.

 

Um die Überschreitung in den Griff zu bekommen, soll vom 1. März an bei Feinstaubalarm ein verbindliches Verbot für den Betrieb von sogenannten Komfortkaminöfen greifen. Den Termin nannte Ministerialdirektor Uwe Lahl vom Landesverkehrsministerium am Freitag bei einer Pressekonferenz. Die Regierung hatte das Verbot ursprünglich bereits zum Jahresbeginn geplant. Anhörungen von Schornsteinfegern und Herstellern, die Einwände geltend machen, und die Ressortabstimmung hätten Zeit gekostet, sagte Lahl. Der Behördenchef wartet auch noch auf die Zustimmung der Fraktionen. Erst dann kann die Verordnung im Kabinett beraten werden. Dass das Verbot in diesem Winter im Grunde zu spät kommt, räumte Lahl ein. Er sieht es als Teil eines größeren Pakets verbindlicher Maßnahmen, die ab 2018 in Stuttgart gelten würden. Betroffen wird dann vor allem der Autoverkehr sein, Details dazu werden noch nicht genannt. Der Maßnahmenkatalog soll mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis August stehen.

Anteil der Öfen an Belastung hoch

Der Feinstaub aus den beliebten Zusatzöfen – im Stadtgebiet gibt es rund 20 000 – habe einen Anteil von 20 Prozent an der Gesamtbelastung am Neckartor, sagte Christoph Erdmenger, Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität im Ministerium. Ein Verbot sei daher verhältnismäßig, das Land als Gesetzgeber verpflichtet, zum Gesundheitsschutz zu handeln. Nicht betroffen vom Verbot sind Pelletöfen. Diese seien optimiert und lieferten bessere Emissionswerte als die eher als „schönes Accessoire“ gekauften Komfortöfen. Vergleichsweise gering ist laut Erdmenger und Lahl der Beitrag großer Verbrennungsanlagen wie des Müllheizkraftwerks in Münster oder des mit Kohle befeuerten Heizkraftwerkes in Gaisburg zum Feinstaub. Er liege wegen der dort eingesetzten Filtertechnik insgesamt unter einem Prozent.

Nach zwei Jahren Überprüfung

Das Verbot zum Betrieb der Komfortöfen bei Feinstaubalarm solle von der städtischen Emissionsschutzbehörde nach Augenschein (Kaminrauch) überwacht werden. „Wir sind zuversichtlich, dass sich die Stuttgarter daran halten“, sagte Lahl. Bei „notorischen Ignoranten“, werde nach einmaliger Ermahnung der Bußgeldkatalog des Bundes greifen. Die Spannweite reiche von 100 Euro bis (bei Großanlagen) 5000 Euro.

Im Jahr 2015 seien zwölf bis 16 der insgesamt 72 Feinstaub-Überschreitungstagen auf die Holzverbrennung zurückzuführen. Da der Grenzwert von 50 Mikrogramm an manchen Tagen nur geringfügig überschritten worden sei, könne das Verbot eine tatsächliche Entlastung bringen. Nach zwei Jahren soll es überprüft werden.