Was für Autofahrer seit gut einem Jahr Geschichte ist, gilt für Betreiber von Komfortkaminen weiterhin: Mit Beginn der Feinstaubperiode am 15. Oktober müssen sie mit temporären Befeuerungsverboten rechnen.

Stuttgart - Für Stuttgarts Autofahrer ist der Feinstaubalarm Geschichte – nicht so für die Betreiber von Komfortkaminen. Für die Kamine gilt laut Landesverordnung vom Freitag, 15. Oktober, an wieder ein Befeuerungsverbot an Tagen mit hoher Feinstaubkonzentration in der Luft. Darauf hat die Stadt am Freitag hingewiesen. Sobald das Amt für Umweltschutz die Gefahr sieht, dass die Feinstaubkonzentration den gesetzlich festgelegten Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreitet, müssen die Kamine stillgelegt werden. Grundlage dafür sind die Prognosen des Deutschen Wetterdienstes.

 

Ab 15. April 2022 dürfen die Kaminfeuer wieder uneingeschränkt lodern

Die Landesverordnung von 2017 hat diese Einschränkungen für solche Kleinfeuerungsanlagen festgelegt, die nicht den Grundbedarf an Wärme decken, sondern lediglich die vorhandene Heizung ergänzen. Nach Ende der Feinstaubperiode am 15. April 2022 dürfen die Kaminfeuer wieder uneingeschränkt lodern. Betreiber von Komfort-Kaminen können sich auf der Homepage der Stadt Stuttgart für einen Newsletter „Betriebsverbot Komfort-Kamine“ unter www.stuttgart.de/newsletter/komfort-kamine anmelden. Sie werden dann direkt per E-Mail über Beginn und Ende des Betriebsverbots informiert.