Im Prozess um einen Überfall auf eine Fellbacher Spielhalle will die als Zeugin vorgeladene Ex-Freundin des Angeklagten aus Angst vor diesem nicht aussagen.
Fellbach - Die Ex-Freundin des Angeklagten, der sich vor dem Stuttgarter Landgericht wegen eines Überfalls auf eine Spielhalle am Fellbacher Bahnhof verantworten muss, hat ihn im vergangenen Sommer bei der Polizei angezeigt. Sie befürchte, dass er etwas mit Drogen zu tun und im April den Überfall begangen habe, hatte sie damals einem Polizisten des Drogendezernats gesagt. Sie habe in ihrer Wohnung einen leeren Münzbehälter gefunden, der aus einem Geldspielautomaten stamme. Da sie früher mit dem Besitzer einer Spielhalle liiert gewesen sei, habe sie sofort erkannt, was für ein Gegenstand da unter ihrem Sofa gelegen habe.
Der Angeklagte streitet die Tat vehement ab
Der 35-jährige Angeklagte streitet vehement ab, etwas mit dem Überfall am Abend des 15. April zu tun zu haben. Seine Ex-Freundin habe ihn aus Eifersucht angezeigt, weil er sich wegen einer anderen von ihr getrennt habe. Zwei Bekannte hätten die Tat begangen, mit denen er am Nachmittag des Tattages in der Wohnung, die er gemeinsam mit der Frau bewohnt hatte, Drogen geraucht habe. Einem der beiden habe er seine Jacke ausgeliehen, als sie abends noch etwas zu erledigen hatten. „Ich konnte ja nicht ahnen, was sie vorhaben“, hat er am ersten Verhandlungstag zu der Vorsitzenden Richterin der 17. Strafkammer gesagt. Diese schien allerdings wenig überzeugt von der Version des Angeklagten, der so begründen will, wie seine auffällige Jacke auf ein Überwachungsvideo der Spielhalle gekommen ist: Das zeige seinen Kumpel, der in dem geliehenen Kleidungsstück mit einem Komplizen eine Angestellte mit einem Messer bedroht hat und schließlich mit einer Beute von 1600 Euro geflüchtet ist. „Ich überfalle doch keinen Laden, in dem ich als Stammgast bekannt bin“, argumentierte der Angeklagte.
Sie habe ihn auf dem Foto sofort erkannt, behauptete die Ex-Freundin gegenüber der Polizei. Dieses war in der Fellbacher und der Stuttgarter Zeitung zusammen mit einem Fahndungsaufruf der Polizei erschienen. Nachdem sie den Geldbehälter beim Putzen unter dem Sofa gefunden hatte, habe sie sofort an den Überfall auf die Spielhalle denken müssen. Zusammen mit einer Freundin habe sie im Internet gesucht und dort auf den Online-Seiten der Zeitungen das Foto entdeckt. Sie habe ihren Ex-Freund nicht nur an der Jacke, sondern auch an der Körperhaltung erkannt, sagte die Frau.
Die Zeugin konnte bisher nicht befragt werden
Der Angeklagte hat nach ihrer Anzeige wiederum behauptet, die Frau und ihre Freundin hätten für ihn in regelmäßigen Abständen Drogen besorgt, Marihuana, Kokain und Heroin. Persönlich konnte die Frau gestern allerdings nicht dazu befragt werden. Obwohl sie als Zeugin vor Gericht vorgeladen war, erschien sie nicht.
„Die Zeugin hat heute Morgen angerufen und berichtet, sie leide an Depressionen. Aus Angst vor dem Angeklagten habe sie das ganze Wochenende über nicht geschlafen“, berichtete die Vorsitzende Richterin den Prozessbeteiligten. Sie wolle am Vormittag zu einem Arzt gehen und sich ein Attest geben lassen. Vor Gericht werde sie nicht erscheinen, weil sie nicht vernehmungsfähig sei, hatte sie der Richterin offenbar erklärt. Die jedoch beschied: „In dem knapp zehnminütigen Gespräch klang die Zeugin vernehmungsfähig. Die Kammer hat jetzt die Polizei hingeschickt.“ Diese traf die Frau in Fellbach jedoch nicht an. Sie habe mit ihrem Kind die Wohnung verlassen, habe eine Nachbarin auf Nachfrage mitgeteilt. Krank habe sie nicht gewirkt, so die Einschätzung der Frau gegenüber der Polizei.