Nach fünf Verhandlungstagen hat die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart einen 48-Jährigen aus Fellbach (Rems-Murr-Kreis) wegen schwunghaften Drogenhandels über mehrere Jahre zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis verurteilt. Mit dem Urteil blieben die Richter knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für ausreichend erachtet.
Die Anträge lagen dicht beieinander, da sich die Prozessbeteiligten am zweiten Verhandlungstag auf einen Strafkorridor zwischen zwei Jahren und neun Monaten und drei Jahren und drei Monaten im Gegenzug für ein Geständnis verständigt hatten.
Vom Café-Besuch zum Drogenhandel: Wie alles begann
Ein solches hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Markus Bessler am zweiten Prozesstag abgelegt. Der Anwalt hatte für seinen Mandanten erklärt, dieser habe seinen Rauschgiftlieferanten über eine Bekannte bei einem Besuch in einem Café kennen gelernt. Er habe ihn dann zu Hause besucht, viel von gesundheitlichen Problemen erzählt und am Schluss erwähnt, dass er Geld mit dem Verkauf von Drogen verdiene. Er habe den Angeklagten dazu animiert, auch in diesem Bereich tätig zu werden. Er habe dem Mann in der Folge Kokain und Haschisch abgenommen, könne sich aber nicht mehr an die konkreten Mengen erinnern.
Er wisse noch, dass es ihm manchmal zu viel geworden sei, da ihm neues Rauschgift geliefert worden sei, obwohl er seinen alten Vorrat noch gar nicht verkauft hatte. Der Lieferant habe ihn dann bedrängt und sei aggressiv geworden. Mehrfach habe er nicht geöffnet, wenn der Mann geklingelt habe. Bisweilen habe ihm der Lieferant die Drogen dann in den Briefkasten geworfen. Später habe er einen Fahrer geschickt, den er bezahlen musste.
„Ein Lamborghini als Versuchung: Warum ich in den Drogenhandel einstieg“
Der Fellbacher ließ über seinen Anwalt Markus Bessler zudem erklären, er selbst habe Rauschgift nur konsumiert, wenn sein Vorrat an Benzodiazepinen, die er wegen Angst- und Schlafstörungen nahm, nicht gereicht habe. Er räumte ein, es sei ein Fehler gewesen, sich in Drogengeschäfte hineinziehen zu lassen. Der Lieferant sei einmal mit einem Lamborghini gekommen und habe ihn motiviert, mehr Drogen zu verkaufen, dann könne er sich auch so ein Auto leisten. Er habe aber lieber bescheiden gelebt und nur gelegentlich Ersatz für seine Benzodiazepine benötigt.
Auch aufgrund des Geständnisses des Angeklagten sahen es die Richter der 17. Großen Strafkammer als erwiesen an, dass der 48-Jährige in seiner Heimatstadt Fellbach zwischen 2019 und Februar vergangenen Jahres einen schwunghaften Handel mit Kokain – Wirkstoffgehalt 60 Prozent – betrieben hat. Nach ihren Erkenntnissen hat der 48-Jährige das Kokain in Tranchen zu je 100 Gramm erworben und pro Gramm dafür 45 bis 50 Euro gezahlt. In den Jahren 2019 und 2020 habe der Angeklagte pro Monat je 200 Gramm Kokain gekauft. In den Jahren darauf seien es alle fünf bis sechs Wochen 100 Gramm gewesen.
Anders als in der Anklage, in der dem Fellbacher insgesamt 61 Taten in den sechs Jahren vorgeworfen worden waren, ging das Gericht im Urteil von nur noch 21 Taten aus. Aus diesen ordneten die Richter die Einziehung von Erträgen in Höhe von 98.300 Euro an.