Ein früheres Lehrlingsheim mit Wohnplätzen in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) darf als Asylunterkunft genutzt werden. Nach monatelangem Streit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die neue Nutzung des Gebäudes in einem Gewerbegebiet erneut abgelehnt.

Ein früheres Lehrlingsheim mit Wohnplätzen in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) darf als Asylunterkunft genutzt werden. Nach monatelangem Streit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die neue Nutzung des Gebäudes in einem Gewerbegebiet erneut abgelehnt.

 

Stuttgart/Fellbach - Ein früheres Lehrlingsheim mit Wohnplätzen in Fellbach (Rems-Murr-Kreis) darf als Asylunterkunft genutzt werden. Nach monatelangem Streit hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die neue Nutzung des Gebäudes in einem Gewerbegebiet erneut abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Eigentlich sehe der Bebauungsplan für das Gelände zwar Gewerbe und keine Wohnnutzung vor, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Unterbringung von Asylbewerbern diene allerdings dem Wohl der Allgemeinheit. Gegen den Beschluss vom 14. Oktober (Az.: 11 K 2941/13) kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingelegt werden.

Die Stadt Fellbach hatte im September 2012 erlaubt, dass in dem ehemaligen „Roncalli-Haus“ der Caritas Flüchtlinge untergebracht werden dürfen. Nach Kritik der Nachbarn war die Zahl der Plätze für Flüchtlinge von 68 auf 51 Plätze reduziert worden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erste Eilanträge der Nachbarn im November 2012 abgelehnt. Der VGH in Mannheim kassierte diesen Beschluss jedoch im März und entschied, dass die Nutzung des Gebäudes als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vorerst nicht vollzogen werden dürfe.