Angeklagter gelobt Besserung, wird aber trotzdem vom Amtsgericht Waiblingen verurteilt. Die Beamten waren angesichts des Verhaltens des jungen Mannes stutzig geworden und fanden in der Baumwollunterhose 0,44 Gramm Marihuana.

Fellbach - Eine Unterhose ist nun wahrlich nicht der sicherste Ort, um Drogen zu verstecken. Das musste Michael Maier (Name geändert) merken, als er in Fellbach von der Polizei kontrolliert wurde. Die Beamten waren angesichts des Verhaltens des jungen Mannes stutzig geworden und fanden in der Baumwollunterhose 0,44 Gramm Marihuana. Das führte nun zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Waiblingen wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

 

Der 20-jährige Angeklagte zeigte sich reuig

Der 20-Jährige redete dann auch gar nicht lange um den heißen Brei herum, räumte den Besitz und zudem einen regelmäßigen Wochenend-Konsum ein. Mit 15 Jahren habe er mit dem Kiffen angefangen, berichtete Michael Maier, aber er habe seit zwei Wochen aufgehört. Schließlich wolle er seine Lehrstelle im September clean anfangen. „Ein vernünftiges Ziel“, gestand ihm Amtsrichter Blattner zu.

Sowohl er als auch die Jugendgerichtshelferin und die Staatsanwältin redeten dem Angeklagten gut zu, die Finger vom Rauschgift zu lassen. Denn angesichts der Tatsache, dass der junge Mann bereits einmal einschlägig vorbestraft ist, drohe ihm im Falle einer weiteren Wiederholung eine Gefängnisstrafe. Ebenfalls der Führerschein, den Michael Maier machen möchte, rücke dann in weite Ferne. Der 20-jährige Angeklagte zeigte sich reuig: „Ich habe es jetzt eingesehen, auch wenn es eine Weile gedauert hat“, sagte er. Der junge Mann kam mit einer milden Strafe davon. Er muss fünfmal zu einem Suchtberatungsgespräch gehen, urteilte Amtsrichter Blattner. Die Geldstrafe von 200 Euro, die die Staatsanwältin angeregt hatte – „das sind ein paar Tütchen weniger“ – blieben Michael Maier erlassen.