Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Fellbach-West“ Aufwertung und energetische Sanierungen auch im Gewerbegebiet

Das Instrument ist bekannt, das Areal neu: Erstmals gibt es im Stadtgebiet Fellbach ein Sanierungsgebiet in einem Gewerbegebiet. Das sogenannte Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Fellbach-West“ umfasst große Bereiche des Fellbacher IBA 2027-Gebiets zwischen Stuttgarter- und Schaflandstraße. Die einzelnen Flächen sind mit dem Satzungsbeschluss im Grundbuch mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Durch die Aufnahme in ein Bund-Land-Förderprogramm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung können private Eigentümer Fördermittel beantragen. Im März lädt die Stadt Fellbach zu einem Informationsabend ein.

 

Die Ziele für dieses Gewerbegebiet aus den 1970er Jahren an der Stuttgarter Straße sind klar definiert – Nachverdichtung und innovative Ideen fördern, energetische und klimafreundliche Vorhaben vorantreiben sowie Unternehmen und Landwirtschaft miteinander vernetzen. Durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sollen diese Ziele unterstützt werden und auch privaten Eigentümern Förderungen ermöglicht werden. Wie immer wird im Grundbuchamt ein Sanierungsvermerk bei Grundstücken hinterlegt, die in ein solches Areal fallen. Dieser Vermerk sorgt für Transparenz im Grundstücksverkehr und wird nach Aufhebung einer Sanierungssatzung wieder entfernt.

Bei geplanten Transaktionen oder Vorhaben sollten die städtebaulichen Ziele des Sanierungsgebiets mit berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung bietet zeitnahe telefonische und persönliche Beratungen für die Eigentümer und Anwohner und lädt am Montag, 10. März, um 17.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in der Schwabenlandhalle ein. Um Anmeldung wird gebeten. Diese kann online unter https://www.fellbach.de/GFW erfolgen.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Fellbach West“ https://www.fellbach.de/GFW

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge einer schriftlichen Sanierungsgenehmigung durch die Stadt. https://www.fellbach.de/Stadtsanierung stehen weitere Informationen, welche Vorhaben und Rechtsvorgänge genehmigungspflichtig sind.

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