Die gesplittete Abrechnung für die Entwässerung bringt für Privathaushalte wenig Änderungen. Für Eigentümer großer Flächen wird die gesplittete Gebühr erheblich teurer.

Fellbach - Nach einem gewaltigen Vorlauf an Verwaltungsmühen ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats eine neue Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung in Fellbach beschlossen worden. Zuvor mussten alle versiegelten Flächen im Stadtgebiet lückenlos erfasst werden. Denn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat im März 2010 seine Rechtsprechung geändert. Regenwasser und das Schmutzwasser aus dem Haushalt müssen künftig getrennt berechnet werden. Schon für das Jahr 2011 hat die Fellbacher Stadtverwaltung die Gebührenbescheide deshalb nur vorläufig erteilt.

 

Teuer wird es für die Eigentümer großer versiegelter Flächen

Für eine Familie könnte sich nun eine Ersparnis von 6 bis 10 Euro ergeben – pro Jahr. Das hat die Stadtverwaltung in Beispielrechnungen ermittelt. Teurer wird es für Eigentümer großer versiegelter Flächen, wie sie als Parkplätze vor Einkaufszentren und Supermärkten anzutreffen sind. Auch wer auf einer großen Asphaltfläche beispielsweise Gebrauchtwagen zum Verkauf anbietet oder Speditionslastwagen rangieren lässt, wird künftig zur Kasse gebeten.

Als Beispiel nannte Finanzbürgermeister Günter Geyer einen Supermarkt mit mehr als 5700 Quadratmeter befestigter Flächen. Der Inhaber zahlte bisher seine Abwassergebühr wie andere Verbraucher auch entsprechend dem Frischwasserverbrauch und kam dabei vielleicht auf rund 150 Euro. Künftig kostet ihn dieser Anteil nur noch 133 Euro, er bekommt aber zusätzlich einen Gebührenbescheid für das Niederschlagswasser in Höhe von mehr als 1500 Euro. „Die Kosten des Kanalnetzes hängen stark vom Oberflächenwasser ab“, sagte Günter Geyer, auch deshalb hätten die Richter geurteilt, dass man die Gebühren nicht vollständig auf das Schmutzwasser beziehen könne. Die Kanäle sind zu etwa 60 Prozent für Niederschlagswasser dimensioniert, hat das Ingenieurbüro Pecher in einer Kostenrechnung für die Stadt Fellbach ermittelt. Um höhere Gebührengerechtigkeit zu erreichen, sind im vergangenen Jahr rund 8300 Erhebungsbögen an Eigentümer verschickt worden, versehen mit Luftbildern.

Im Rathaus wurden 700 Beratungsgespräche geführt

In der Folge wurden im Rathaus 700 Beratungsgespräche geführt, Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens, der Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement (BFUB) haben fünf Wochen lang insgesamt 1787 Telefongespräche geführt. Korrekturbedarf gab es beispielsweise in den Fällen, in denen der Computer eine Grünfläche auf dem Luftbild als versiegelt ansah – oder umgekehrt. Viele Eigentümer haben den Erhebungsbogen mit Korrekturen zurückgeschickt und keine Antwort bekommen, sagte der SPD-Stadtrat Gerhard Röger und fragte an, was das zu bedeuten habe. „Verwaltungsvereinfachung“, antwortete Geyer, in diesen Fällen seien die Korrekturen als plausibel anerkannt worden.

„Für die meisten Verbraucher sind die Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr kaum erkennbar“, sagte der Erste Bürgermeister Günter Geyer. Statt bisher 2,30 Euro je Kubikmeter Frischwasser zahlen die Haushalte jetzt 2,03 Euro zuzüglich einer Gebühr von 27 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche für das Niederschlagswasser. Für ein Hochhaus mit 47 Wohnungen hat die Kämmerei eine Differenz von 506 Euro errechnet, das entspricht in dieser Modellrechnung einer Entlastung von durchschnittlich 10 Euro pro Wohnung. Ein Einfamilienhaus mit einer vierköpfigen Familie käme demnach zu einer Einsparung von 6,8o Euro pro Jahr. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft. In die Gebührenkalkulation sind auch Haushaltsdefizite aus der Abwasserbeseitigung in den vergangenen Jahren in Höhe von mehr als 500 000 Euro eingeflossen.

Gemeinderat wertet Regelung als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit

Im Gemeinderat wurde die neue Gebührensatzung als Anwendung des Verursacherprinzips und als Beitrag zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz gewürdigt. Auf Nachfrage bestätigte Geyer, dass es künftig zwei Gebührenbescheide geben werde. Dass die Gebühren in anderen Kommunen zum Teil erheblich von den Fellbacher Zahlen abweichen, begründete Geyer mit dem unterschiedlichen Aufwand für das Kanalnetz. In einem kompakten Siedlungsgebiet wie Fellbach seien die Investitionen niedriger als beispielsweise in einer Stadt mit vielen Teilorten.