Fellbach Rodung in Nachbars Garten bringt Anwohner in Wallung

Anwohner sind frustriert: Der gerodete Grünzug auf einem Gartengrundstück nahe der Fellbacher Mozartstraße. Foto:  

In der Mozartstraße in der Fellbacher Kernstadt gibt’s vehemente Diskussionen. „Ein ganzer Grünzug wurde gefällt“, erklärt ein Anwohner und klagt: „Es ist so traurig.“

In meinem Haus und auf meinem Grund kann ich doch wohl machen, was ich will, oder? Was häufig stimmt, trifft nicht in jedem Fall zu. Zum Beispiel darf man im eigenen Garten nicht einfach tun, was man selbst als vorteilhaft und sinnvoll einstuft oder gar für unerlässlich hält. Beispielsweise, Bäume abzusägen.

 

In unserer Redaktion sind in diesen Tagen einige Mails aufgelaufen, in denen sich Anwohner der Fellbacher Kernstadt über eine Entwicklung in Nachbars Garten beklagen, wenn man es so ausdrücken möchte.

Nachbar in der Straße möchte wissen: „Wie wurde das genehmigt?“

Konkret betrifft es ein Grundstück hinter einem Gebäude in der Mozartstraße. Dort, so erklärt ein Bürger, der offenkundig spontan direkt nach dem Anblick seine Mail verschickt hat, „wird heute einfach ein ganzer Grünzug gefällt“. Seine Frage: „Wie wurde das genehmigt?!“ Deshalb: „Ich bitte Sie, dies in der Zeitung zu thematisieren.“ Sein fast resignierendes Fazit: „Es ist so traurig.“

Ein ganzer Grünzug gefällt? Das nährt zunächst einmal den Verdacht, es könne sich um eine städtische Fläche etwa eines Straßenzugs handeln, auf der die städtischen Grünpfleger Hand angelegt haben, aus welchen Gründen auch immer. Doch die Nachfrage bei der Pressestelle der Fellbacher Stadtverwaltung führt in eine andere Richtung.

So teilt Rathaussprecherin Sabine Laartz mit: „Das Grundstück und die dort angedachten Planungen sind privat.“ Bei der Stadtverwaltung sind offenkundig noch ein paar mehr Beschwerden eingegangen als in unserer Redaktion. Laartz, die zugleich Leiterin des Büros der Oberbürgermeisterin ist: „Wie die Anwohner ist auch die Stadt von der ,Rodung’ überrascht worden.“

Grundsätzlich gebe es dazu natürlich Vorgaben und gesetzliche Anforderungen, die eingehalten werden müssten. So müsse der Artenschutz im Vorfeld abgeprüft werden und gegebenenfalls ein Antrag auf Befreiung der Baumschutzsatzung gestellt werden. Laartz’ Erklärung: „Beide Unterlagen liegen der Stadt bisher nicht vor.“

Vergehen gegen Artenschutzvorgaben wäre kein Kavaliersdelikt

Grundsätzlich gelte, so die Stadtsprecherin: „Sollten artenschutzrechtliche Bedenken – zum Beispiel Population von Fledermäusen oder ähnliches – vorliegen, müssen zunächst Vereinbarungen getroffen werden, wie mit diesen umgegangen wird.“ Als Beispiel nennt sie etwa „Ersatznistplätze schaffen“. Ihre Mahnung: „Ein Vergehen gegen die Artenschutzvorgaben ist kein Kavaliersdelikt.“

Laartz weiter: „Der Grundstücksbesitzer ist von uns auf diese Vorgaben aufmerksam gemacht worden. Wir haben ihn aufgefordert, uns sehr zeitnah die artenschutzrechtliche Untersuchung vorzulegen.“

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