Weil zahlreiche Einbrüche, Schmierereien und Zerstörungen an Schulen, Kindergärten und anderen Gebäuden in Fellbach viel Ärger verursacht haben, wünschen sich einige Kommunalpolitiker mehr Überwachungskameras. Die Stadtverwaltung verweist auf hohe rechtliche Hürden.

Fellbach - Zahlreiche Einbrüche, Schmierereien und Zerstörungen an Schulen, Kindergärten und anderen Gebäuden haben auch im vergangenen Jahr viel Ärger verursacht. Einige Stadträte haben daher ernsthaft die Videoüberwachung von öffentlichen Gebäuden gefordert.

 

Zerstörung und Vandalismus im Kinderhaus Schatzkiste

So sagte der FW/FD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Lenk in seiner Rede zum Haushaltsplan: „Zu schaffen macht unserer Fraktion auch der erschreckend gestiegene Vandalismus in privaten, aber auch städtischen Einrichtungen wie zuletzt mehrfach in der Anne-Frank-Schule“, sagte Lenk, „wir müssen dieser sinnlosen Zerstörungswut zum Beispiel mit Überwachungseinrichtungen, Alarmanlagen oder notfalls durch Einzäunung schützenswerter Einrichtungen entgegentreten“. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Spieth stieß ins gleiche Horn: „Vandalismus und Zerstörungswille“ seien leider auch in Fellbach an der Tagesordnung, beispielsweise in krasser Weise Mitte November im Kinderhaus Schatzkiste neben der Anne-Frank-Schule. Wie die Vandalen hatten Jugendliche dort gehaust, Räume und Polster mit Fäkalien und Erbrochenem versaut (wir haben darüber berichtet). „Werteverfall und mangelnder Respekt vor fremdem Eigentum“ sieht Spieth, Konrektor der Oeffinger Schillerschule, in solchen Vorgängen am Werk. Die Verwaltung solle bitte prüfen, ob mit Hilfe von Videoüberwachung solchen Geschehnissen vorgebeugt werden könne.

Das ist gar nicht so einfach, sagt dazu der Erste Bürgermeister Günter Geyer. Wenn öffentliche Stellen zur Videoüberwachung greifen wollen, müssen sie das Landesdatenschutzgesetz beachten. Videoüberwachung sei zwar denkbar, wenn dadurch Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten verhindert werden könnten oder die Aufzeichnungen zur Aufklärung beitragen. Aber dann muss die Behörde zuvor noch prüfen, ob der angestrebte Zweck durch „mildere Maßnahmen“ auch erreicht werden kann, und ob beweiskräftige Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass das Objekt gefährdet ist.

Bloße Indizien reichen nicht aus

„Dass bestimmte Objekte erfahrungsgemäß häufig Gegenstand von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen sind, genügt nicht“, sagt Günter Geyer. Es müsse immer der Einzelfall geprüft werden. Bloße Indizien reichen nicht aus, so steht es ausdrücklich auch in der Begründung für die Einführung des Videoüberwachungs-Paragraphen 20a im Landesdatenschutzgesetz, die der Landtag im Februar 2011 beschlossen hat.

Der Einzelfall ist für den Bereich der Anne-Frank-Schule bereits geprüft worden, eine Videoüberwachung wurde aufgrund der rechtlichen Anforderungen seither abgelehnt, teilte Geyer mit. Bei den Gemeinderäten stößt das auf Unverständnis.

Häufigere Kontrollgänge werden ins Auge gefasst

„Was muss denn noch passieren, bis Videoüberwachung gerechtfertigt ist?“, fragte der CDU-Stadtrat Ralf Bauerle enttäuscht. „Wenn man nichts tut“, so warnte Ulrich Lenk, „hört der Vandalismus nicht auf.“ Geyer konnte dennoch nur in Aussicht stellen, dass eventuell häufigere Kontrollgänge ermöglicht werden.

Mit Vandalismus hat übrigens auch der Naturschutzbund zu kämpfen. Die Fellbacher Nabu-Gruppe hat ihr Vereinsheim auf dem freien Feld östlich des Schmidener Schulzentrums im Gebäude der ehemaligen Hönle-Ranch eingerichtet und muss dort immer wieder mit der Zerstörungswut von alkoholisierten Randalierern rechnen. Und eingebrochen wurde im vergangenen Jahr mindestens zwei Mal, berichtet der Naturschutzreferent Michael Eick. Keine Versicherung übernehme dort das Risiko. Auch für dieses städtische Gebäude forderte Eick eine Videoüberwachung.