Fellbacher Tower Der ewig Unvollendete: Wird der Wolkenkratzer je fertig?

Ob der Tower jemals bewohnt wir? Viele zweifeln mittlerweile daran. Foto: Gottfried Stoppel

Die jetzt bekannt gewordene Anklage der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung gegen die ersten Investoren des Fellbacher Gewa-Towers erstaunt Beobachter: Warum dauert das so lange? Und hat es auf die Fertigstellung des Hochhauses Auswirkung?

Der Mensch ist bekanntlich ein Gewohnheitstier. Und so haben sich viele Bürgerinnen und Bürger längst arrangiert mit diesem Anblick eines Wolkenkratzers im Fellbacher Osten, der seit 2016 zwar seine endgültige Größe erreicht hat, aber doch eine endlose Bauruine zu sein scheint. Statt aus großer Entfernung beobachten zu können, wer etwa bis in den frühen Morgen den Fernseher laufen lässt oder stimmungsvolle Flackerlicht-Partys im 31. Geschoss feiert, bleibt’s im Wohnturm nachts komplett dunkel – abgesehen von den roten Warnblinkern in 107 Metern Höhe.

 

Anklage wegen Marktmanipulation

Der Schwabenlandtower in der Abendsonne Foto: Dirk Herrmann

Bei diesem Projekt muss man einfach in längeren Zeiträumen denken – was die Zukunft mit der Hoffnung auf die Fertigstellung, aber auch was den Blick zurück betrifft: Denn die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen zwei Personen wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation steht „im Zusammenhang mit Vorgängen um den Gewa-Tower aus dem Jahr 2016“, wie das Landgericht Stuttgart auf Nachfrage bestätigt.

Es geht also um jene Zeit vor bald zehn Jahren, in denen Michael G. Warbanoff und sein Sohn Mark G. Warbanoff von ihrem Vorhaben schwärmten. Wer dies nachvollziehen möchte, findet die damaligen Beschreibungen auf der immer noch einsehbaren Homepage zum Gewa-Tower – der damalige Name für den Wohnturm setzte sich zusammen aus Buchstabenteilen der Vor- und Nachnamen der Investoren. Der Tower mit seiner „herausragenden Architektur“ und den circa 65 exklusiven Wohnungen auf 34 Etagen werde zum „Aushängeschild einer Region“, lautete seinerzeit das Versprechen. „Höchste Wohnträume“ ist heute noch auf der Titelseite der Internet-Präsentation zu lesen, die Unterzeile: „Im dritthöchsten Wohnturm in Deutschland werden Träume war: Mit 107 Metern Höhe sichert der Gewa-Tower beste Aussichten.“

„Turmpleite hat juristisches Nachspiel“

Zwischenzeitlich Hoffnung auf Vollendung: Kranaufbau im September 2022 Foto: Gottfried Stoppel

Mit den Aussichten war es dann allerdings bald vorbei: Erst gab es am 11. November 2016 den Baustopp, zehn Tage später wurde Insolvenzantrag gestellt. Dass sich die Staatsanwaltschaft schon seinerzeit für die Sache interessierte, beschrieb unsere Redaktion im Dezember 2018. „Turmpleite hat juristisches Nachspiel“, so die Schlagzeile. Und wann, so die Frage des Redakteurs, sei mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens wegen Insolvenzverschleppung zu rechnen? Antwort des damaligen Sprechers der Staatsanwaltschaft: „Das wird sicherlich längere Zeit dauern“ – eventuell mehrere Monate oder länger, so seine Auskunft.

Wie erst jetzt bekannt wurde, dauerte es tatsächlich noch weitere fünf Jahre, dass die Staatsanwaltschaft im September 2023 „Anklage gegen zwei Beschuldigte“ erhob. Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert jetzt die Pressestelle ihre Erkenntnisse: Demnach geht die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach ihren durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass beide Gesellschaften ab Mitte Mai 2016 zahlungsunfähig gewesen sein dürften. „Der Vorwurf der Marktmanipulation stützt sich auf eine Äußerung der Verantwortlichen aus Oktober 2016 gegenüber der Presse, dass das Bauprojekt abgeschlossen werden könne und keine finanziellen Probleme bestehen würden.“ Ein Artikel mit derartigen Äußerungen der Investoren war seinerzeit auch in unserer Zeitung zu lesen. Und: „Weiter begründet eine im November 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung zu einer von der Kommanditgesellschaft begebenen Anleihe den Vorwurf der Marktmanipulation.“

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren denkbar

Was den Beschuldigten drohen könnte – wobei das Landgericht Stuttgart über die Zulassung der Anklage noch nicht entschieden hat und deshalb auch noch keine Verhandlungstermine anberaumt sind – beschreibt der Erste Staatsanwalt Aniello Ambrosio so: „Im Falle einer Anklage und eines Schuldspruchs sieht der Strafrahmen bei der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung gemäß Paragraf 15a Absatz 4 der Insolvenzordnung (InsO) als hier schwererem, möglicherweise verwirklichtem Delikt Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.“ Im Übrigen bitte er um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt werden könnten, da einer etwaigen Hauptverhandlung nicht vorgegriffen werden könne.

Zur langen Zeitspanne zwischen den vorgeworfenen Aktionen und der erst nun erhobenen Anklage sagt der Pressesprecher: „Die Dauer der Ermittlungen im angefragten Verfahren ist darauf zurückzuführen, dass die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorliegend mit der sogenannten betriebswirtschaftlichen Methode ermittelt werden musste. Das heißt, dass die fälligen Verbindlichkeiten der Gesellschaft zunächst ermittelt werden, um diese dann den liquiden Mitteln der Gesellschaft gegenüberzustellen. Dieses Vorgehen ist verhältnismäßig komplex.“

Keine Bestätigung personenbezogener Daten

Der Fellbacher Wohnturm, hier eine Aufnahme von Oktober 2019 Foto: Gottfried Stoppel

Personenbezogene Daten, betont Aniello Ambrosio ergänzend, könne die Staatsanwaltschaft im Übrigen „weder nennen noch auf Anfrage bestätigen“. Ähnlich hatte sich am Tag davor auf Nachfrage auch der Sprecher des Landgerichts geäußert: „Wir können keine konkreten Namen von Beschuldigten bestätigen.“

Zu den aktuellen Entwicklungen und Einschätzungen der Staatsanwaltschaft bezüglich der damaligen Ereignisse wollen Vater und Sohn Warbanoff auf Nachfrage keine Stellungnahme abgeben. „Wir sagen nichts dazu, weil es nichts gibt“, so Mark G. Warbanoff am Telefon.

Wie es mit dem Schwabenlandtower 107, wie er seit einigen Jahren heißt, weitergeht, bleibt ansonsten offen. Der aktuelle Investor, die Adler Group, hatte bereits mehrfach und zuletzt im Januar 2024 gegenüber unserer Zeitung angekündigt, dass man sich „von diesem wie weiteren Projekten trennen“ wolle und eine „dem grundsätzlichen Wert der Objekte entsprechende Veräußerung“ anstrebe. Beim Schwabenlandtower sei der Verkauf an einen Investor beziehungsweise Kooperationspartner vorgesehen. „Wir befinden uns bereits in Gesprächen mit mehreren Interessenten.“

Kein neuer Sachstand beim erhofften Tower-Verkauf

Eine erneute Anfrage unserer Redaktion beantwortete die Adler-Pressesprecherin am späteren Donnerstagnachmittag so: „Seit unserer letzten Auskunft gibt es hierzu noch keinen neuen Sachstand.“

Weitere Themen