Femizid in Stuttgart Revision im Fall der ermordeten Pflegeschülerin erfolglos

Erst Tage nach der Tat wird die ermordete Frau gefunden. Foto: dpa/Jason Tschepljakow (Archiv)

Das Urteil gegen den Ex-Partner einer Frau, die im Wohnheim an der Türlenstraße getötet wurde, bleibt bestehen. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Der Prozess gegen den Mörder einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen, der für schuldig befunden worden war, die Frau im Sommer 2023 erstochen zu haben. Es bleibt damit bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für den inzwischen 42-Jährigen, der mit der Frau liiert gewesen war.

 

Das Urteil war im Juni 2024 gefallen. Zehn Monate zuvor, Ende August, war das Opfer des Femizids tot aufgefunden worden. Die 32-Jährige lag mit 22 Messerstichen tödlich verletzt in ihrer Wohnung in einem Wohnheim an der Türlenstraße für Mitarbeitende und Schülerinnen und Schüler am Klinikum. Der Frauenmord erschütterte damals das Personal schwer, denn viele kannten die Frau oder hatten einen Bezug zu dem Wohnheim. Sie war mehrere Tage vermisst worden. Aufgrund der hohen Hitze im August 2023 war der Verwesungsgeruch auf dem Flur des Wohnheims aufgefallen, und die Polizei wurde alarmiert.

Die Polizei war dem zur Tatzeit 39-Jährigen schnell auf die Spur gekommen. Er lebte bei Schwäbisch Gmünd und hatte eine Beziehung zu der Frau. Dem Femizid soll ein Streit vorausgegangen sein. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage von einem Mord aus Habgier ausgegangen: Die Frau soll dem Mann erzählt haben, dass sie schwanger sei – was nicht stimmte.

Er habe sie ermordet, weil er keinen Unterhalt zahlen wollte. In seiner Einlassung hatte der Mann behauptet, sie habe ihm gedroht, mit dem Kind das Land zu verlassen, und er dürfe es nicht sehen. Er behauptete auch, dass erst die Frau zum Messer gegriffen habe, er habe es ihr dann abgenommen und zugestochen.

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