Ferienjobs Diese Regeln gelten für Schüler und Studenten

Im Handel haben Ferienjobber gute Karten, um beim Verräumen der Ware zu helfen. Foto: dpa/Tobias Hase

Wer einen Ferienjob ausüben möchte, muss einige Regeln beachten. Welche Beschäftigung ist ab welchem Alter erlaubt? Und wie sieht es mit dem Lohn aus?

Esslingen: Sebastian Xanke (xan)

Stuttgart - Ferienjobber haben es nicht leicht. Bevor sie überhaupt ans Arbeiten denken können, stehen sie vor einem Dschungel an undurchsichtigen Regeln mit einer Menge an Ausnahmen. Wir geben einen Überblick darüber, was Schülerinnen und Schüler aber auch Studierende vor und nach dem Ferienjob beachten sollten.

 

Ab welchem Alter darf ich einen Ferienjob ausüben?

Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, weiß Alessandro També von der Agentur für Arbeit in Stuttgart. So dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen schon Dreijährige an Musik- oder Werbeveranstaltungen teilnehmen. Wirklich interessant wird es nach dem Gesetzestext aber ab einem Alter von 13 Jahren.

Mit Zustimmung der Eltern ist dann eine leichte und für Kinder geeignete Beschäftigung erlaubt. Die Arbeit darf also zum Beispiel weder die schulische Entwicklung beeinflussen (dazu zählen auch Hausaufgaben!) noch besonders anstrengend sein.

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Für Kinder unter 13 Jahren gebe es dagegen so gut wie keine Ferienjob-Angebote, sagt També – und auch keine nennenswerte Nachfrage. „Grundsätzlich sollte man mindestens 15 Jahre alt sein“, empfiehlt der Experte. Dann bringe man auch eine gewisse Mobilität mit, um etwa über Landkreisgrenzen hinaus zum Arbeitsplatz fahren zu können.

Wie lang darf ich arbeiten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist eindeutig: Kinder unter 15 Jahren „dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten“. Auch zwischen 18 Uhr und 8 Uhr sowie vor und während des Schulunterrichts darf diese Altersgruppe nicht beschäftigt werden.

Ab einem Alter von 15 Jahren ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht beziehungsweise pro Woche 40 Stunden möglich. „In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden“ in zwei Wochen, Sonntage eingerechnet, arbeiten, heißt es im Gesetzestext.

Und wie steht es um Pausen? Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden steht Jugendlichen (15-18 Jahre) eine Pause von 30 Minuten zu. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, sind es 60 Minuten Pause. Über 18-Jährige bekommen nach acht Stunden mindestens 30 Minuten, nach neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause, sagt Hannah Nesswetter vom Deutschen Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg.

Wer erhält den Mindestlohn?

„Prinzipiell hat man als Ferienjobber die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer“, sagt Nesswetter. Das gelte ab einem Alter von 18 Jahren auch für den Mindestlohn. „In der Gastronomie erleben wir allerdings häufig, dass er nicht gezahlt wird“, so die Expertin. Stattdessen werde Trinkgeld aufgerechnet oder zusätzlich Verpflegung angeboten. „Viele Service-Kräfte nehmen das an. Rechtens ist es aber eigentlich nicht.“

Kinder und Jugendliche, die vom Mindestlohn ausgenommen sind, schauen übrigens nicht unbedingt in die Röhre, ergänzt També von der Agentur für Arbeit. In der Praxis zeige sich, dass auch sie meistens etwas mehr als den Mindestlohn bei ihrem Ferienjob verdienen.

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Neben des Lohns sei auch ein Arbeitszeugnis nach Ende der Beschäftigung wichtig, so der Experte. Die Erfahrung zeige, dass Arbeitgeber Ferienjobbern eher selten ein Zeugnis ausstellen. „Man sollte aber unbedingt eines verlangen, um für zukünftige Bewerbungen etwas vorweisen zu können.“

Bin ich steuer- und sozialversicherungspflichtig?

Steuerpflichtig sind Ferienjobber, wenn sie einen Freibetrag von 1000 Euro im Monat überschreiten. Liegen die Einnahmen über dieser Grenze, wird die Lohnsteuer zwar abgeführt, kann allerdings über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückgeholt werden, sagt També. Der jährliche Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 9744 Euro.

Für Beiträge zur Sozialversicherung gilt: Der klassische Ferienjob ist eine kurzfristige Beschäftigung. Deshalb fallen unabhängig von der Höhe des Einkommens und der Arbeitszeit keine Sozialversicherungsbeiträge an, sagt Nesswetter. Das gilt allerdings nur, wenn die Arbeit vertraglich auf maximal 70 Tage begrenzt ist und nicht dazu dient, hauptsächlich den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Bekomme ich bezahlten Urlaub?

Jedem Arbeitnehmer – und damit auch Ferienjobbern – steht bezahlter Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankenfall zu. 15-Jährige müssen demnach mindestens 30 Urlaubstage im Jahr, 16-Jährige mindestens 27 Urlaubstage, 17-Jährige mindestens 25 Urlaubstage und ab 18-Jährige mindestens 20 Urlaubstage erhalten, sagt També. „Viele Ferienjobber nehmen allerdings keinen Urlaub, weil damit Zulagen oder Trinkgelder wegfallen.“

Welche Ferienjobs sind beliebt?

In Industriebetrieben sind die Vergütungen erfahrungsgemäß am attraktivsten, weiß Experte També. „Und auch die Gastronomie ist mit Trinkgeld und eventuell Verpflegung inklusive beliebt.“ Typische Anlaufstellen für Ferienjobber in Baden-Württemberg seien Siemens, Bosch, Daimler oder generell der Einzelhandel, ergänzt Nesswetter. Übrigens: Während Schülerinnen und Schüler aber auch Studierende eine große Auswahl an Ferienjobs ausüben dürfen, ist das Auszubildenden laut Bundesurlaubsgesetz nicht gestattet.

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