Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Waldheims behauptet, Kinder hätten zum Teil abgelaufene Lebensmittel bekommen. Der Träger weist das von sich.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Haben Kinder im vergangenen Sommer abgelaufene Lebensmittel im Ferienwaldheim Feuerbacher Tal vorgesetzt bekommen? Eine ehemalige Mitarbeiterin behauptet dies – der Träger, die evangelische Kirche, weist das zurück.

 

Sie sei sogar explizit von der Waldheimleitung angewiesen worden, abgelaufene Lebensmittel zu servieren, behauptet die Frau, die in den Sommerferien in der Einrichtung in der Küche gearbeitet hat. Als Beispiele nennt sie Schokoladenbrotaufstrich, Saft und Pudding, der aus abgelaufenem Pulver zubereitet wurde. „Den Aufstrich mussten wir in weiße Schälchen umfüllen, deshalb ist das nicht aufgefallen“, so ihre Schilderung. Sie wolle, dass beim nächsten Waldheim nicht wieder so etwas passiert. Schließlich seien die abgelaufenen Lebensmittel auch nach den Ferien nicht entsorgt worden, sondern würden immer noch gelagert. „Die kommen wieder auf den Tisch“, schließt sie daraus.

Kinder sollen abgelaufene Produkte nicht bekommen haben

In dem Lebensmittellager des Ferienwaldheims, davon konnte sich die StZ kürzlich ein Bild machen, haben sich zumindest bis zu diesem Zeitpunkt noch Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (siehe Infokasten „Kein Verfallsdatum“) befunden: darunter Großpackungen Mehl (abgelaufen am 27. Juli 2015), stapelweise Kartons voll mit Schokoladenaufstrich (ein Teil datiert auf den 15. Mai 2015, ein Teil auf den 17. Juni 2015) und eine schon angebrochene Großpackung Puddingpulver (Mindesthaltbarkeitsdatum von 2014). Zudem befinden sich in dem Lager des Waldheims natürlich auch noch haltbare, geschlossene Lebensmittel: wie Brühe, Süßigkeiten und Sirupflaschen.

Nach Rücksprache mit Ehrenamtlichen, die für das Waldheim verantwortlich sind, sagt der evangelische Kirchenpfleger Hermann Beck, diese hätten ihm versichert, dass die abgelaufenen Lebensmittel aus dem Lager nicht an Kinder ausgegeben worden seien. „Die Lebensmittel haben wir nicht für die Waldheimkinder eingesetzt“, betont er. Die Waldheimleitung bestreite sogar „ganz energisch“, dass sie die Helfer angewiesen habe, abgelaufene Lebensmittel auf die Tische zu stellen, wie von der ehemaligen Mitarbeiterin behauptet. Dass es die abgelaufenen Produkte im Lager gibt, obwohl sie dort eigentlich nichts zu suchen haben, bestätigt Beck aber. „Das hätte aus dem Lager rausmüssen, das war ein Fehler des Teams, die Sachen nicht wegzuräumen“, sagt der Kirchenpfleger. „Das kommt nicht wieder vor“, versichert er. Grundsätzlich sei es so, dass alle Lager vor Beginn der Waldheime überprüft würden. „Für Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeit abgelaufen ist, gilt die Anweisung, sie rauszunehmen – das gilt auch fürs Feuerbacher Tal“, sagt er. Lebensmittelhygiene sei ihnen ausgesprochen wichtig, versichert Beck, der auch Vize-Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ferienwaldheime der evangelischen Kirche in Württemberg ist. In Stuttgart hat die evangelische Kirche insgesamt 18 Waldheime, in ganz Württemberg sind es 55 mit 21 000 Plätzen.

Lebensmittel seien zum Eigengebrauch im Lager geblieben

Die Ehrenamtlichen haben den Verbleib der Lebensmittel laut Beck so erklärt: Sie hätten die Lebensmittel für sich selbst, also für den Eigengebrauch, weiter aufbewahrt, weil sie noch gut gewesen seien. Wenn sie die Lebensmittel nach Hause genommen hätten, wäre das aus seiner Sicht auch in Ordnung gewesen, aber eben nur dann.

Verwunderlich bleibt aber die Menge der Produkte: So wurden mehr als 15 Kartons voll mit Schokoaufstrichgläsern und -packungen aufbewahrt. Reichlich viel also für den Eigengebrauch. „Da wurden vor Jahren zu große Mengen eingekauft, die noch nicht entsorgt wurden“, sagt Beck. Jedes Waldheim bekomme in den ersten Tagen zu Beginn Besuch von den Lebensmittelkontrolleuren des Amts für öffentliche Ordnung. In den vergangenen Jahren habe es in keinem evangelischen Waldheim eine Beanstandung gegeben, sagt er. Auch habe es sonst keine Probleme mit dem Essen gegeben. „Insgesamt haben wir in den Waldheimen einen sehr guten Standard“, bestätigt die stellvertretende Dienststellenleitung der Lebenmittelüberwachung der Stadt, Petra Frohnert. Es seien trägerübergreifend „keine erheblichen Mängel“ festgestellt worden. „Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, heißt das nicht, dass das Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet ist“, erläutert sie.

Das Verfallsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis zu welchem Termin ein sachgerecht aufbewahrtes Lebensmittel ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne gesundheitliches Risiko konsumiert werden kann. Es handelt sich beim MHD nicht um ein Verfallsdatum. Bis zum Ablauf des MHD garantiere der Hersteller, dass das Produkt einwandfrei sei, danach müsse das der Anbieter selbst gewährleisten, erklärt Petra Frohnert von der Lebensmittelüberwachung im Ordnungsamt. Die Haftung gehe auf den Anbieter über. Die nächstliegende Methode sei zu probieren, ob ein Lebensmittel noch gut sei.