Die Stuttgarter SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Steinhülb-Joos kritisiert, dass die Stadtverwaltung das im Sommer 2021 verschärfte Zweckentfremdungsverbot zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts in der Landeshauptstadt nicht stärker durchsetze. Es zielt darauf ab, die Zahl der Ferienwohnungen einzudämmen. Dabei könnten die Behörden doch nun wirksam prüfen, ob eine Nutzung als Ferienwohnung zulässig sei oder ob aufgrund der Gesamtdauer von kurzzeitigen Vermietungen eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliege, und deshalb dagegen vorgehen. Das Gesetz soll auch dem Leerstand Einhalt gebieten, der beträchtlich ist, wie die Stadt in den vergangenen Monaten zu berichten wusste: Ihr wurden Hunderte Wohnungen angeboten, um dort in der Regel ukrainische Flüchtlinge unterzubringen.
Nur 165 Registrierungsnummern vergeben
Es gibt nun laut der Abgeordneten zusätzliche Instrumente, um von den Betreibern der Internetportale für die Vermittlung von Ferienwohnraum im Einzelfall Auskünfte zu verlangen. Außerdem seien die privaten Anbieter nun verpflichtet, bei der Stadt eine Registrierungsnummer zu beantragen. Tatsächlich verfügten aber auch heute noch die meisten Angebote nicht über diese Nummer. Das bestätigt die Stadt. Sie vergab bisher 165 Nummern, das Angebot im Netz ist aber um ein Vielfaches höher. Dabei wird nicht einmal geprüft, ob der Antragssteller bereits gegen die Satzung verstoßen hat, etwa indem er privat schon länger als zehn Wochen im Jahr seine Räume vermietet hat.
Katrin Steinhülb-Joos hatte sich mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt, die bei der Stadtverwaltung umfassend Auskunft verlangte – und in einem Maße erhielt, die sich Stadträte in der Regel nur wünschen können. Die Baurechtsbehörde macht gegenüber der Landeswohnungsministerin Nicole Razavi (CDU) einmal mehr deutlich, dass ihr das Personal fehle, um das komplette Werbeangebot im Internet zu umreißen. Sie meint, gegen die Missachtung der Registrierungspflicht nicht effektiver vorgehen zu können, weil ein großer Anbieter – dabei handelt es sich nach Informationen unserer Zeitung um Airbnb – die Ende 2021 angekündigte Musterklage vor dem Verwaltungsgericht, um den Umfang der Auskunftspflicht zu klären, unmöglich mache.
Rolf Gaßmann kritisiert die Stadt
Das Portal würde die Auskünfte nicht etwa verweigern, denn das würde eine förmliche Anordnung provozieren. Es entfernt einfach die mutmaßlich rechtswidrigen Angebote unverzüglich. Weil es danach an einem konkreten Anfangsverdacht auf einen Rechtsverstoß mangele – und offenbar oft auch an der genauen Adresse und den Personalien –, könne man keine Auskunft einfordern. Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann wundert sich, dass sich die Stadt so leicht austricksen lasse. Sie müsse doch nur die Angebote der Ferienwohnungen ohne Registrierungsnummer kopieren. Wegen des offensichtlichen – und auch regelmäßig wiederkehrenden – Verstoßes gegen das Gesetz sei eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage möglich, um die Herausgabe der Daten des Ferienwohnung-Anbieters vor Gericht einzufordern.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Stadt 464 Verfahren auf Basis der Zweckentfremdungssatzung betrieben, davon 265 wegen des Verdachts von Verstößen. Bei den übrigen handelt es sich um reguläre Anträge zur Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung von Wohnraum. Von diesen 199 Fällen sei in 121 die Erlaubnis auch erteilt worden, weil dafür Ersatz angeboten wurde. Ohne Ersatz wurden fünf Kitas in Wohnungen genehmigt, zwei zur Schaffung wichtiger Grünflächen und eine für die Einrichtung eines Rettungsdiensts. Die umgenutzte Wohnfläche beträgt laut Verwaltung 23 825 Quadratmeter, als Ausgleich seien 47 473 Quadratmeter gesichert worden.
Stadt hat 269 Wohnungen „gewonnen“
Laut Rolf Gaßmann würde sich eine intensivere Verfolgung von Zweckentfremdung für die Stadt und den Staat sehr wohl lohnen. Die Baurechtsbehörde habe im genannten Zeitraum immerhin 269 Einheiten wieder einer Wohnnutzung zugeführt – das sind rund zehn Prozent des in dieser Zeit neu gebauten Wohnungsbestands. Weil das Ergebnis bis Sommer 2022 mit nur zwei besetzten Stellen und seit September mit vier Personen möglich gewesen sei, können mit noch stärkerem Personaleinsatz erhebliche Steuermittel gespart werden, so der Mietervereinsvorsitzende. Aktuell stünden 200 000 Euro Personalkosten einer öffentlichen Förderung der entsprechenden Zahl an neuen Wohnungen von 19 Millionen Euro gegenüber – das knapp 100-Fache. Von Mai an wird das Team um eine weitere Stelle verstärkt.
Die Stadt erklärt, für dieses Ergebnis habe es kein rechtlich begründetes Auskunftsersuchen bei einem Portalbetreiber gebraucht, sondern nur ein formloses Anschreiben und eine entsprechende Beratung von Vermietern: „Kein Bußgeldbescheid führt zur Entlastung des Wohnungsmarkts.“