Stuttgart - Die Flexibilität der Schulrektoren und Lehrkräfte ist wieder einmal gefragt – die der Schüler und Eltern ebenso. Alle Kitas in Baden-Württemberg bleiben Montag noch zu, alle Schulen ebenfalls – aber dort beginnt dann wieder der Fernunterricht. Und daran teilzunehmen ist Pflicht. Wie der genau auszusehen hat – mit Kontaktaufnahme zu Schülern, Aufgabenübermittlung sowie Feedback – dafür liegt den Schulen seit Juli eine Handreichung vor. Nächste Woche schon könnten die Karten neu gemischt werden: Wenn die Infektionszahlen sinken, könnten Kitas und Grundschulen eventuell ab 18. Januar wieder öffnen.
Wie kommen Grundschüler an ihr Arbeitsmaterial?
Grundschulen hätten da die verschiedensten Möglichkeiten, und sie hätten 2020 damit Erfahrung gesammelt, sagt das Kultusministerium. Die Bandbreite reiche von der Verteilung von Arbeitsaufträgen als Papierpakete, der Verschickung von Material per Mail bis zur Lernplattform Moodle, die allen Schulen zur Verfügung stehen. Auch sei digitales Lernen mit Videos und Apps möglich und ein ganz simpler Weg: das Telefonieren.
Wie steht’s um die Abschlussklassen?
Das sind an Gymnasien die Klassen 11 und 12 (G8) beziehungsweise 12 und 13 (G9), an Realschulen die Klassen 10, an Hauptschulen die Klassen 9 und an Gemeinschaftschulen entweder Klasse 9 oder 10. Für sie kann von Montag an Präsenzunterricht ergänzend zum Fernunterricht angeboten werden, falls das für die Prüfungen wichtig ist. Klargestellt wurde, dass in den Kursstufen vom 11. bis 15. Januar keine Klausuren geschrieben werden dürfen. „Nach Möglichkeit“, so das Ministerium, sollten Abschlussklassen ab 18. Januar wieder Präsenzunterricht erhalten. Ralf Scholl vom Philologenverband betont, dass die Schulen die Möglichkeit erhalten haben, ihre Halbjahreszeugnisse bis Ende Februar zu verschieben. Auch sei es möglich, Noten für die Halbjahresinformationen nur aufgrund mündlicher Leistungen zu vergeben und Klassenarbeiten ins neue Halbjahr zu verschieben.
Haben alle Schüler einen Laptop?
Eventuell, auch das entscheidet sich nächste Woche, kehren auch weiter führende Schulen ab Klasse fünf, sechs oder acht ab 18. Januar zum Wechselunterricht zurück – mit digitalen Phasen. Aber haben alle Schüler einen Laptop? Eine Sprecherin des Kultusministeriums sagt, dass den Schulträgern 130 Millionen Euro für die digitale Ausstattung überwiesen wurde. „Sie haben damit bereits Geräte angeschafft, 97,5 Prozent der Mittel sind laut Angaben vom Dezember ausgegeben.“
Wer darf die Notbetreuung in Kitas und für die Klassen eins bis sieben eigentlich in Anspruch nehmen?
Listen mit systemrelevanten Berufen wie im Frühjahr gibt es in Baden-Württemberg nicht mehr. Jetzt gilt ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn beide Elternteile oder Alleinerziehende studieren oder von ihrem Arbeitgeber im Job als „unabkömmlich“ gelten – und das bezieht sich auf Arbeit im Homeoffice sowie am regulären Arbeitsplatz. Dem Vernehmen nach sollen aber einige Arbeitgeber recht freizügig ihre Mitarbeiter „unabkömmlich“ schreiben. Die Notbetreuung an Schulen übernehmen Lehrkräfte oder andere Betreuungskräfte. Bei Kitas sind die jeweiligen Träger zuständig. Eltern, die eine Notbetreuung „zwingend“ brauchen, sollen sich bei der Schule oder Kita melden.
Ab welcher Inzidenz geht es zurück zum Regelbetrieb an Schulen?
Das Ziel sei es, so das Kultusministerium, Grundschulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege ab 18. Januar im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zu öffnen – nicht im Wechselbetrieb. Dazu werde es nächste Woche Gespräche geben, wenn neue Daten über die Infektionen da sind. Die Inzidenz allein sei nicht entscheidend, man müsse eine Gesamtschau aller Aspekte vornehmen. Bisherige Daten zeigten, dass „Schulen keine Treiber der Pandemie“ seien. In der Woche vor der erneuten bundesweiten Schulschließung im Dezember seien acht Schulen im Land wegen Corona geschlossen gewesen – das seien circa 0,17 Prozent aller Schulen.