Wie es am Mittwoch zu dem Brand bei den Neidlinger Wasserfällen kam, ist noch unklar. Wegen anhaltender Trockenheit mahnt die Feuerwehr Spaziergänger zu besonderer Vorsicht.
Nach dem Waldbrand an den Neidlinger Wasserfällen rätselt die Polizei noch immer, wie es zu dem Brand kam. In der Nähe des beliebten Ausflugsziels auf der Schwäbischen Alb hatten am Mittwoch etwa 1300 Quadratmeter Waldfläche Feuer gefangen. Ein Zeuge meldete nach Angaben der Polizei kurz vor 15.30 Uhr über Notruf, dass es stark rauchte. Die Feuerwehr konnte den Brand in dem betroffenen Gebiet schnell löschen.
„Der Boden war ausgetrocknet und mit abgefallenen Blättern bedeckt“, schildert Martin Raff, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Reutlingen, die Situation. Als mögliche Ursachen nennt er weggeworfene Zigarettenkippen oder Glasscherben, die durch die Bündelung des Sonnenlichts einen Brand auslösen können. Da mahnt die Feuerwehr gerade in Zeiten von Trockenheit zur Vorsicht.
Dringender Appell an Ausflügler
In den Osterferien sind viele Wanderer und Ausflügler unterwegs. Wegen der anhaltenden Trockenheit ist die Brandgefahr zurzeit hoch. Anders als in anderen Teilen des Landes wird die Waldbrandgefahr im Kreis Esslingen – und obwohl es schon seit einigen Tagen nicht mehr geregnet hat – auf den einschlägigen Karten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit „mittel“ bewertet. Auch das Kreisforstamt greift auf den Waldbrandindex des DWD zurück, wobei in erster Linie die Mess- beziehungsweise Meldestellen Stuttgart, Stuttgart-Flughafen, Notzingen und Metzingen interessant sind.
Die freien Tage locken auch viele an die Grillstellen im Landkreis Esslingen. Falls die Trockenheit anhalten sollte, könnten die Plätze aber gesperrt werden, um die Gefahr von Waldbränden zu minimieren. Das Esslinger Kreisforstamt rät den jeweils zuständigen Kommunen von der Gefahrenstufe 4 an, die Grillplätze im und am Wald auf das lokale Risiko hin zu prüfen und im Zweifelsfall zu sperren. Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Schritt tatsächlich notwendig ist, treffen dann die jeweilige Kommunen, teilt das Kreisforstamt mit.