Das Landgericht ordnet die Unterbringung eines 50-Jährigen in der Psychiatrie an. Er hatte im Wahn seine Wohnung in Bietigheim-Bissingen angezündet. erfühlt sich von Spionen verfolgt.

Nach einem fast dreimonatigen Prozess mit sieben Verhandlungstagen und 28 Zeugen hat die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn im Prozess wegen versuchten Mordes die Unterbringung des 50-jährigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Richter sehen in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit, von ihm seien wegen seines Verfolgungswahns weitere rechtswidrige Taten zu erwarten, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch. Von den Vorwürfen des versuchten Mordes und der versuchten Brandstiftung mit Todesfolge sprachen die Richter den 50-Jährigen mangels Schuldfähigkeit frei.

 

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, nur die Verteidigung hatte auf einen reinen Freispruch ohne Unterbringung plädiert. Dies sei jedoch kein realistisches Ziel gewesen, meinte Richter Liebisch. Der Angeklagte fühle sich noch immer von Spionen verfolgt und baue Personen, die mit ihm in einem Bus sitzen, oder denen er in einem Möbelhaus begegne, in sein Wahnsystem ein. Zudem gebe es keinerlei sozialen Empfangsraum für ihn.

Vermieter und Familie attackiert

Nach Ansicht der Richter leidet der 50-Jährige bereits seit 2023 an Verfolgungswahn. Am Abend des 8. auf den 9. September im vergangenen Jahr sei es vermutlich zu einem Schub gekommen. Der Mann konfrontierte seinen Vermieter in Bietigheim-Bissingen in einem Gespräch mit dem Vorwurf, er habe sich unberechtigt Zutritt zu seiner Wohnung verschafft und dort Lampen durch Videokameras ersetzt, mit denen er ihn beobachte. Das Gespräch habe mit Beschimpfungen geendet, die Frau des Vermieters sei aus Angst geflohen.

Einige Stunden später versuchte der 50-Jährige, in die Dachgeschosswohnung des Hauses zu gelangen. Nachdem ihn der Sohn der Familie vor die Tür geschoben habe, trat er mit den Füßen dagegen, beleidigte die Familie und drohte dieser, sie werde „heute Nacht nicht schlafen“. Nachdem er dort gescheitert war, lief er vor die Wohnung seines Vermieters und warf dort Steine gegen die Terrassentür und auf ein Auto, was zu einem Schaden von 15 000 Euro führte. Als der Vermieter mit seiner Familie auf die Terrasse kam, bewarf er auch diese mit Steinen. Die Ehefrau wurde am Oberarm getroffen und erlitt ein Hämatom. Schließlich wurde der Angeklagte von der alarmierten Polizei festgenommen und auf dem Polizeirevier verhört, gegen Mitternacht aber wieder frei gelassen, weil er sich dort ruhig verhielt.

Mithilfe einer Kerze Feuer gelegt

Am nächsten Morgen, als seine Frau und ein Sohn das Haus schon verlassen hatten, entzündete der Angeklagte gegen 7.30 Uhr mit einer Kerze Kleidungsstücke und steckte damit das Wohn- und Schlafzimmer in Brand. Die komplette Wohnung fing Feuer, die Flammen erfassten auch die Fassade des Hauses und fast den Dachstuhl.

Die Frau des Vermieters hatte das Feuer bemerkt und die schlafende Familie im Dachgeschoss alarmiert. Dieser gelang es gerade noch, durch das Treppenhaus zu fliehen, obwohl die Hitzeentwicklung groß und der Rauch sehr dicht waren. Der Gesamtschaden am Haus belief sich auf 500 000 Euro. Als der Vermieter den Angeklagten fragte, ob er den Brand gelegt habe, fuhr sich dieser mit dem Zeigefinger über den Hals und drohte: „Ich habe sieben Brüder in Deutschland, die werden dich umbringen.“

Am Ende wandte sich Richter Liebisch direkt an den Angeklagten: „Ich hoffe, Sie kommen zur Einsicht in Ihre Krankheit. Denken Sie nur daran, dass sie mit dem Brand auch ihre eigenen Töchter in Lebensgefahr gebracht haben.“