Feuergefahr in Tunneln Neue Klage wegen S-21-Brandschutzes

Tunnelbau für Stuttgart 21: Gefahr im Brandfall? Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wie sicher sind die Tunnel von Stuttgart 21, wenn dort ein brennender Zug liegen bleibt? Kritiker des Bahnprojekts haben massive Zweifel – und wollen jetzt per Gericht Nachbesserungen durchsetzen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg soll sich erneut mit Zweifeln am Brandschutz beim Bahnprojekt Stuttgart 21 befassen. Mehrere Kritiker des Vorhabens – vorneweg die Schutzgemeinschaft Filder – haben in Mannheim eine Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Damit wehren sie sich gegen einen Bescheid der dem Bundesverkehrsministerium unterstehenden Behörde, mit dem ihr Antrag auf Nachbesserungen abgelehnt worden war. Nun soll der VGH dafür sorgen, „ein Versagen des Brandschutzes beim Brand eines Zuges in einem der S-21-Tunnel [. . .] auszuschließen“.

 

Entsprechende Auflagen sollten der Bahn innerhalb eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens gemacht werden, fordern die Kläger. Falls wesentliche Mängel beim Brandschutz nicht behoben werden könnten, seien die Planfeststellungsbeschlüsse aufzuheben.

Die vom Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper vertretenen Kritiker monieren, die bisherige Planung entspreche nicht den aktuellen Vorschriften. Beim Brand eines Zuges in einem Tunnel könnten sich vor allem ältere Menschen oder Rollstuhlfahrer nicht selbst retten. Bestärkt sehen sie sich durch Auskünfte der Bahn-Anwälte an das Eisenbahn-Bundesamt, bei den Simulationen sei die Evakuierung im Tunnel nur für ein „Kalt-Ereignis“ durchgespielt worden. Dabei gingen von einem Brand mit der Entwicklung von Flammen und Rauchgasen deutlich größere Gefahren aus. Auch „mobilitätseingeschränkte Personen“ seien in der Simulation nicht berücksichtigt worden.

Amt sieht alle Anforderungen erfüllt

Die Bahn sieht hingegen alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und spricht von „Panikmache“. Auch das Eisenbahn-Bundesamt wies die Kritikpunkte als „unzutreffend“ zurück. Das Brandschutz- und Rettungskonzept für Stuttgart 21 entspreche „den anerkannten Regeln der Technik“, darüber hinaus gehende Standards könnten nicht verlangt werden.

Im ARD-Magazin „Report Mainz“ hatte eine Brandschutz-Expertin von einer „Sicherheitslücke“ gesprochen. Kathrin Grewolls von der Technischen Hochschule Regensburg äußerte sich „sehr erstaunt“, dass das Szenario eines Brandes nicht durchgespielt werden müsse; im Ernstfall stelle dieses ein „unkalkulierbares Risiko“ dar. Es sei zu bezweifeln, dass sich die Passagiere eines Zuges – wie angenommen – innerhalb von 15 Minuten in Sicherheit bringen könnten. Die Fraktion Die Linke im Bundestag hatte sich daraufhin in einer Kleinen Anfrage erkundigt, ob die Regeln zur Sicherheit in Bahntunneln angepasst werden müssten. So wollte sie wissen, warum Simulationen von Bränden nicht – wie bei Bahnhöfen – verbindlich vorgeschrieben seien. Der zuständige Staatssekretär im Verkehrsministerium, Enak Ferlemann, verweist in der Antwort auf die einschlägigen europäischen Regeln. Die Anforderungen an andere Bauten seien danach „nicht auf Tunnel übertragbar“. Die Linken-Abgeordnete Sabine Leidig wirft dem Ressort von Andreas Scheuer (CSU) vor, die „offensichtlichen Sicherheitsprobleme“ von Stuttgart 21 und besonders der Tunnel nicht ernst zu nehmen. Ohne Nachbesserungen spielten die Bahn und das Ministerium „mit dem Leben der zukünftigen Fahrgäste“.

Linken-Fraktion fragt im Bundestag nach

Erst im vergangenen Jahr hatte sich ein Mitglied der „Ingenieure 22“ wegen des Brandschutzes im Tiefbahnhof an den VGH gewandt. Seine Klage wurde jedoch als unzulässig abgelehnt. Es fehle an der Betroffenheit des damals 80-Jährigen, der sich als häufiger Bahnnutzer ausgewiesen hatte.

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