Ein 29-Jähriger soll in Marbach im Kreis Ludwigsburg seine Ehefrau getötet haben und war zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Seine Revision wurde nun abgelehnt.

Der Fall hatte sogar überregional für Aufsehen und Entsetzen gesorgt. Eine Feuerwehrfrau aus Marbach war im Sommer 2023 bei einem Brand im Keller eines Mehrfamilienhauses von ihren eigenen Kameraden entdeckt worden. Für die 28-Jährige kam jede Hilfe zu spät, sie war bereits tot. Schnell schöpften die Ermittler allerdings den Verdacht, dass es sich um keinen Unglücksfall gehandelt hatte, sondern die Frau getötet worden war – wohl von ihrem eigenen Ehemann. Das Landgericht Heilbronn verurteilte diesen auch zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren, gegen die er allerdings Revision einlegte – die nun aber abgelehnt wurde.

 

Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet

Das berichtet Stephanie Morgenstern, Pressesprecherin am Landgericht Heilbronn. Der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 13. Mai die gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19. Juli 2024 eingelegte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. „Das Urteil ist hiernach rechtskräftig“, erklärt Morgenstern.

Der Mann war von der Strafkammer in Heilbronn wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der 29-jährige Angeklagte am 6. August 2023 seine damalige 28-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Marbach wegen eines Trennungsstreits mit Tötungsvorsatz bewusstlos geschlagen und in der Folge erstickt sowie ihre Leiche anschließend in den Keller des Mehrparteienhauses gebracht habe. Dann habe der Angeklagte dort nahe des Ablageorts der Leiche mittels Grillanzündern ein Feuer entfacht, das auf zwei Kellerabteile übergriff. Dadurch habe er „einen zum Tode führenden Löschversuch seiner Ehefrau“ vortäuschen wollen und versucht, die Spuren seiner Tat zu vertuschen, rekapituliert Morgenstern.


Täter und Opfer bei der Feuerwehr

Der Brand im Keller sei noch rechtzeitig erkannt und gelöscht worden, bevor andere Hausbewohner verletzt werden konnten. Durch den Brand und den Rauch sei allerdings ein „erheblicher Sachschaden“ in Höhe von mindestens 100 000 Euro entstanden. Täter und Opfer waren beide bei der Freiwilligen Feuerwehr.