Wie sich Feuerwehr und Polizei auf die Silvesternacht vorbereiten – und welche Tücken die Corona-Regeln haben.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Vier Brände, 42 Kleinbrände und 123 Rettungsdiensteinsätze – so ging es beim letzten Silvester in Stuttgart zu. Wird es angesichts von Feuerwerksverbot und nächtlicher Ausgangssperre nun viel ruhiger für Feuerwehr, Polizei und Rettungskräfte? Wir klären die letzten offenen Fragen.

 

Was gilt nun grundsätzlich?

Feuerwerk darf nicht verkauft oder überlassen und auch nicht „im öffentlichen Raum“ abgebrannt werden. Es gilt außerdem die nächtliche Ausgangssperre, man darf sich also zwischen 20 und 5 Uhr nicht außer Haus an beliebten Aussichtspunkten treffen oder dort aufhalten. Außerdem dürfen nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, Kinder bis 14 sind dabei nicht mitgerechnet. Das Übernachten bei Privatpersonen ist dagegen möglich.

Ist Feuerwerk gleich Feuerwerk?

Nein. Der Gesetzgeber verbietet Pyrotechnik der Kategorie F 2 – also Böller, Raketen, Batterien, für Verbraucher ab 18 Jahren. Die Kategorie F 1, das sogenannte Kinderfeuerwerk wie kleine Brummkreisel oder Knallerbsen, darf dagegen ganzjährig verkauft werden. Aber, auch wenn das eine als weniger gefährlich gilt als das andere: Beides darf nicht im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und Gehwegen, gezündet werden.

Dann aber auf privater Fläche – doch was zählt denn als privater Raum?

Das kann die Terrasse, der Balkon, der Vorgarten oder ein Gartenanteil am Wohnhaus sein.

Und der private Schrebergarten?

Der nicht, mahnt das Ordnungsamt: „Denn die Corona-Verordnung verbietet überhaupt den Aufenthalt außerhalb der Wohnung auch an Silvester ab 20 Uhr ohne triftigen Grund. Das betrifft auch das abgelegene private Schrebergartengrundstück, egal ob mit oder ohne Zaun.“

Damit dürfte verstärkt von den Balkonen geböllert werden – eine Gefahr?

Das befürchtet der Bund für Umwelt und Naturschutz: „Diese unsägliche Praxis wird aufgrund der aktuellen Beschränkungen wohl vermehrt angewendet werden“, sagt Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer. Er appelliert vor allem an Mietwohnungsgesellschaften, ihre Mieter ausdrücklich anzuweisen, keine Pyrotechnik auf den Balkonen zu zünden. In vielen Mietverträgen sei zwar das Grillen geregelt, nicht aber das Abrennen von Silvesterraketen und Böller.

Und was stellt die Feuerwehr fest?

Die Balkonbrände letztes Silvester waren in Bad Cannstatt um 0.13 Uhr in der Wildunger Straße und um 0.17 Uhr im Stuttgarter Westen in der Gutenbergstraße gemeldet worden – wohl durch verirrte Feuerwerkskörper. „Wir raten grundsätzlich davon ab, Feuerwerk vom Balkon aus zu zünden, da dieser kein sicherer Abbrennplatz ist“, sagt Feuerwehrsprecher Christopher Haigis. Außerdem kann man ganz schön daneben treffen, wie ein Beispiel aus der Region zeigt: In Freiberg am Neckar (Kreis Ludwigsburg) traf ein Mann aus dem ersten Stock die Abdeckplane eines Motorrollers. Der ging in Flammen auf, und auch die Hausfassade wurde erheblich beschädigt.

Warum soll man seine Altbestände nicht verfeuern dürfen?

„Altes Material aus dem Keller kann durch die Lagerung beschädigt sein und zu schweren Verletzungen führen“, sagt Feuerwehrchef Georg Belge. „Gleiches gilt für Feuerwerk aus dem Ausland, das oftmals nicht zertifiziert ist.“ Manchmal explodiert ein Böller zu früh – und noch in der Hand, wie etwa letztes Silvester bei einem erheblich verletzten 19-Jährigen in Ostfildern (Kreis Esslingen). Überhaupt liegt die Vermeidung von Verletzungen nicht nur im eigenen Interesse: „Die Krankenhäuser arbeiten an der Belastungsgrenze“, sagt Ordnungsbürgermeister Clemens Maier, „es ist ein Akt der Solidarität und der Vernunft, sich in diesem Jahr an Silvester zu mäßigen.“ Und am besten gar nichts abzubrennen.

Wie bereitet sich die Feuerwehr vor?

„Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Einsätze dieses Jahr aufgrund der Corona-Einschränkungen wesentlich niedriger sein wird“, sagt Feuerwehrsprecher Haigis. Dennoch werde die Anzahl des Leitstellenpersonals dieses Jahr vorsorglich um zwei zusätzliche Disponenten erhöht. Zwei weitere Disponenten und ein Lagedienstführer bleiben in Rufbereitschaft. Beim letzten Silvester hatte man sich mit sechs Disponenten verstärkt, um die Spitzenalarme nach Mitternacht dirigieren zu können.

Die Polizei muss das alles kontrollieren – mit verstärkten Kräften?

Polizeipräsident Franz Lutz lässt keinen Zweifel daran: „Die Polizei wird nicht nur in der Innenstadt und den Hotspots stark präsent sein, sondern überall in der Stadt“, sagt er. Mehrere Hundert Beamtinnen und Beamte sind zusätzlich im Dienst – wenn auch nicht so viele wie beim letzten Silvester, als noch Kontrollen am abgesperrten Schlossplatz notwendig waren. Kontrolliert werden die Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot im öffentlichen Raum und das Böllerverbot – „gezielt und intensiv“, so Lutz. Wer sich nicht an die Regeln hält und keine Einsicht zeigt, „muss mit empfindlichen Anzeigen rechnen“.

Wie hoch fallen die Geldbußen aus?

Wer es genau wissen will: Ein Verstoß gegen das Abbrennverbot aus Paragraf 1 e Absatz 2 der Corona-Verordnung des Landes vom 16. Dezember stellt nach Paragraf 19 Nummer 7 derselben Verordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Für das Abbrennen von Pyrotechnik gilt laut Bußgeldkatalog des Landes vom 17. Dezember ein Bußgeldrahmen zwischen 50 und 1000 Euro. Der Regelsatz beträgt 100 Euro.