Die Bundesnotbremse schreibt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens nun FFP2-Masken vor. Wir erklären, wo und wann die verschärfte Maskenpflicht gilt.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ab wann gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Die Bundesnotbremse greift erst, sobald in Landkreisen ein Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Ab dann gilt auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Alternative (KN95/N95) für die unten genannten Bereiche. Aufgehoben werden die verschärften Schutzmaßnahmen wieder, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Wie hoch die Inzidenz in den einzelnen Landkreisen in Baden-Württemberg derzeit ist, erfahren Sie auf der Seite des Staatsministeriums. Von dort aus gelangen Sie außerdem zu den aktuellen Informationsangeboten der Landkreise.

 

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?

In öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist das Tragen einer FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Mundschutzes (KN95, N95) jetzt Vorschrift. Dies gilt für alle Verkehrsmittel: Von Bus und Bahn bis zu Taxen und der Schülerbeförderung. Falls Sie mehr zu den Unterschieden zwischen den Maskentypen FFP2, KN95 und N95 wissen möchten, lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber dazu.

Körpernahe Dienstleistungen

Auch wer erlaubte körpernahe Dienstleistungen wie das Haareschneiden oder die Fußpflege in Anspruch nimmt, muss eine FFP2-Maske oder einen vergleichbaren Mund-Nase-Schutz tragen, soweit es die Dienstleistung zulässt. Welche Dienstleister aktuell in Baden-Württemberg arbeiten dürfen, erfahren Sie hier.

Hinweis: Von der verschärften Maskenpflicht sind auch weiterhin Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, ausgenommen.

Wie sieht es beim Autofahren aus?

Unabhängig von der Bundesnotbremse besteht die Maskenpflicht in Baden-Württemberg auch im Auto, sofern haushaltsfremde Personen mitfahren. Hier muss aber keine FFP2-Maske oder ein vergleichbarer Mundschutz getragen werden. Eine medizinische Maske reicht. Paare gelten laut Verordnung als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.

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