Die 21 Jahre alte Frau ist am Sonntag Abend in der Filderklinik verstorben. Ihr Leichnam wurde gestern obduziert. Die Familie hat eine Anwältin eingeschaltet, die feststellen soll, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt.

Stuttgart - Die 21 Jahre alte Frau, die nach einer Bauchspiegelung ins Koma gefallen war, ist am Sonntag um 22.45 Uhr in der Filderklinik verstorben. Der Leichnam der angehenden Rechtsfachanwaltsgehilfin ist am Montag in einer Stuttgarter Klinik obduziert worden. Die Rechtsmediziner stellten fest, dass der starke Blutverlust zum Herz-Kreislauf-Versagen geführt habe. Der Leichnam der Frau wird in die Türkei überführt. Auf Wunsch der Familie soll die junge Frau an der Schwarzmeerküste beigesetzt werden. Die Eltern haben inzwischen eine Stuttgarter Anwältin eingeschaltet, die die Vorgänge in der Filderklinik untersuchen und feststellen soll, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. „Die Familie ist nicht an einer schnellen Schuldzuweisung interessiert, sondern möchte, dass der Fall sachlich aufgeklärt wird“, sagt die Anwältin Anna Grub.

 

„Wir sind alle zutiefst betroffen“

Die Filderklinik verschickte am Montag eine Mitteilung, die das Bedauern noch einmal in Worte fasst. „Wir alle sind zutiefst betroffen von einem Ausnahmefall, der sich so in unserer Klinik noch nie ereignet hat“, heißt es da. Einen Absatz später ist zu lesen: „Da wir uns in besonderem Maße dem Leben verpflichtet fühlen, trifft uns dieses Ereignis sehr. Für die trauernden Angehörigen und Freunde empfinden wir tiefe Anteilnahme.“ Nachdem die Klinikleitung am Freitag in einer Pressekonferenz die Vorfälle detailliert geschildert hatte, blieb es am Montag bei der knappen Mitteilung. „Da die Staatsanwaltschaft eingeschaltet ist, halten wir uns zurück“, so die Kliniksprecherin Gabi Weinmann. Nach Darstellung der Klinik war bei der Frau eine Bauchspiegelung vorgenommen worden. Dabei war die Beckenvene verletzt worden, die Frau verlor viel Blut. Ein Gefäßchirurg, der aus der Esslinger Klinik geholt worden war, hatte das verletzte Gefäß zwar wieder schließen können, dennoch war eine schwere Schädigung des Gehirns eingetreten.

Medizinische Gutachten werden eingeholt

Nach dem Tod der 21-Jährigen wird die Staatsanwaltschaft jetzt ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. „Erst dann können wir feststellen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden muss“, sagt Claudia Krauth, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Ein Gutachten in Auftrag geben wird auch die Anwältin Anna Grub. „Wir brauchen eine eigene Expertise, um zu einer fundierten Einschätzung zu kommen.“ Von dem Ergebnis hänge es ab, ob Schadenersatzforderungen der Familie möglich seien. Im Moment will die Fachanwältin für Medizinrecht keine Einschätzung abgeben. „Ich habe noch keinen Einblick in die Behandlungsunterlagen, da diese von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden.“ Tatsächlich aber komme es bei Bauchspiegelungen immer wieder vor, dass Blutgefäße oder Organe verletzt würden. Meist aber handele es sich um kleinere Verletzungen, die noch während des minimalinvasiven Eingriffs oder durch eine Nachoperation behoben werden könnten. „Dieser Fall ist besonders tragisch, für die Angehörigen, aber auch für die Ärzte“, sagt Grub. Ulrich Clewer, Präsident der Landesärztekammer und selbst Gynäkologe, bestätigt: „Ich möchte nicht in der Haut des Arztes sein, dem das passiert. Jeder Arzt weiß, dass bei einer Bauchspiegelung immer etwas passieren kann.“ Clewer warnt deshalb vor schnellen Urteilen. Betrachte man die Ergebnisse der Gutachterkommission der Ärztekammer, zeige sich: in zehn von hundert von Patienten angezeigten Fällen bestätige sich ein Behandlungsfehler.