Das Eisenbahn-Bundesamt hielt eine Umplanung am Flughafenbahnhof für grundsätzlich nicht genehmigungsfähig – winkte sie aber durch.
Am Landesflughafen auf den Fildern stellt sich nach der Zwangspause durch die Coronapandemie in den Terminals die frühere Geschäftigkeit wieder ein. Im Untergrund gab es keine virenbedingte Atempause. Vor Messe und Fernomnibusbahnhof graben Mineure tiefe Schächte. 2025 sollen sie zum Flughafenbahnhof beim Projekt Stuttgart 21 führen.
Nicht nur die Bauexperten, auch Genehmigungsbehörden wie das Eisenbahn-Bundesamt (Eba), das die Aufsicht über die bundeseigenen Eisenbahnen führt, sind mit immer neuen Volten in der S-21-Planung konfrontiert. Das Eba in Bonn vertritt durchaus selbstbewusst seinen Standpunkt; es stützt sich letztlich auf Verordnungen und Gesetze. Am Flughafen vollzogen die Eisenbahnaufseher allerdings eine erstaunliche Kehrtwende. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft Filder warfen sie dabei zentrale Regeln für die Abwägung über Bord und nahmen eine zuvor als unzulässig erklärte Verschlechterung in Kauf.
Zusammenhang der Planung von 1.3 a und 1.3b
Aus Sicht der Filderschützer hat das Eba mit der am 21. April 2022 genehmigten vierte Änderung am Flughafenbahnhof eine „nicht zulässige Vorratsplanung“ gutgeheißen, sagt Frank Distel. Der 75-jährige frühere Baubürgermeister ist Vizechef der Schutzgemeinschaft und im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21.
Genehmigt worden war vom Eba im Abschnitt 1.3a des Milliardenprojekts die Verlängerung der Bahnsteige um 30 Meter auf der Ostseite des unterirdischen Flughafenhalts. Damit soll die Station auf den Pfaffensteigtunnel vorbereitet werden, der Züge der Gäubahn aus Zürich und Singen zum Airport schleust. Für den 11,5 Kilometer langen doppelröhrigen Bau gibt es eine Vorplanung. Eigentlich ist die Führung der Gäubahnzüge bisher über die bestehende S-Bahn-Strecke vorgesehen, den Abschnitt 1.3b. Dazu liegen alle Fakten beim Regierungspräsidium, das seine Einschätzung wohl noch in diesem Jahr an das Eba reicht. Zwischen 1.3a und 1.3b gibt einen Zusammenhang.
Änderung „von unwesentlicher Bedeutung“
Die Planänderung sei „von unwesentlicher Bedeutung“, schreibt die Behörde auf Seite 10 ihrer Genehmigung, auch „unter den Aspekten Vorratsplanung und Zweckmäßigkeit der Änderung steht die Planrechtfertigung nicht infrage“, heißt es.
Das sah die Behörde im Juni 2021 völlig anders. Das Ansinnen der Deutschen Bahn auf Änderung hatte damals bei den Fachleuten in den Eba-Außenstellen Karlsruhe und Stuttgart Bauchschmerzen verursacht. Sie suchten die Rückversicherung der Zentrale. Die kam prompt und ausführlich aus dem zuständigen Referat 51. Der Erteilung der von der DB gewünschten Änderung in 1.3a stünden „mehrere rechtliche Probleme entgegen, insbesondere das Gebot, die nach Abwägung aller Belange am besten geeignete Lösung zu wählen“, hieß es da. Die Änderung führe zu einer Verschlechterung der Trassierung und der Fahrdynamik in einem der Tunnel. Außerdem gelte das Gebot, dass eine „Finanzierung in Grundzügen gesichert sein muss“. Die „geäußerten Zweifel hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit der Planänderung“ teile man – und rate der DB, den Antrag zurückzustellen. Denn wenn der Gäubahntunnel nicht gebaut werde, sei eine Verschlechterung der Trasse schlicht unzulässig.
Schutzgemeinschaft will jetzige Gäubahntrasse
Drei Monate später gab die Eba-Zentrale auf weniger als einer Seite eine neue Direktive nach Karlsruhe/Stuttgart. Das Bundesverkehrsministerium habe mitgeteilt, dass die Variante Gäubahntunnel umgesetzt werden solle. „Sollte dies der Fall sein“, erübrige sich eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Fragestellungen.
Der Tunnel sei weder beschlossen noch finanziert, sagt Frank Distel, „die Fragen bleiben also“. Das Eba sei „wohl einem politischen Hinweis gefolgt“.
Aus Sicht der Filderschützer war die Genehmigung der vierten Änderung überhastet und rechtswidrig. Die Schutzgemeinschaft werde sich dazu ins Spiel bringen, so Distel. Sie pocht auf die weitere Nutzung der alten Gäubahntrasse durch Stuttgart zum Hauptbahnhof.