Es gibt einen weiteren Vorwurf gegen das Baurechtsamt in Filderstadt: Ein Wohnprojekt im Ortsteil Plattenhardt sei viel zu groß, sagen Nachbarn. Die Kritik: Die Genehmigung soll fehlerhaft sein.

Plattenhardt - So etwas habe er noch nicht erlebt, sagt Karl Schmid. Das in seiner Nachbarschaft geplante Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sei deutlich zu groß. Nun arbeite er fast 50 Jahre als Architekt, sagt der 76-Jährige, und deshalb wisse er: „Woanders würde so etwas nicht genehmigt.“

 

Damit reiht sich Schmid in die Gruppe der Kritiker ein, die dem Filderstädter Baurechtsamt Fehlentscheidungen vorwerfen. Wie schon Reinhold Buckmüller, der sich über die Größe des Hauses an der Forststraße 12 aufregt (wir berichteten), wehrt sich Karl Schmid gegen das Gebäude, das an der Mörikestraße 19 entstehen soll. Auch die Mehrzahl seiner Nachbarn habe gegen das geplante Gebäude Einspruch eingelegt, sagt er.

Die Grundflächenzahl (GRZ) betrage dort 0,48, sagt der Architekt. Er habe vier Vermessungsingenieure befragt. „Die sagen alle, dass im ganzen Land in solchen Fällen die Grundflächenzahl bei maximal 0,4 läge.“ Was bedeuten würde, dass höchstens 40 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürften.

Hintergrund ist, dass es für das Grundstück an der Mörikestraße 19 nach Aussage des Filderstädter Baurechtsamts keinen Bebauungsplan gibt. Lediglich für die Umgebung ist ein solcher Plan vorhanden. Deshalb wird für die Mörikestraße 19 der Paragraf 34 des Baugesetzbuchs angewendet. Der besagt, dass sich das Bauvorhaben auch nach der Grundfläche „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen soll.

„Neues Gebäude doppelt so groß“

Karl Schmid vermutet, dass das Filderstädter Baurechtsamt die Überbauung der Nachbargrundstücke bewusst hochgerechnet hat, damit der Unterschied zum neuen Objekt nicht zu groß ist. Bauverbotsflächen seien nicht als Teil des Grundstücks gewertet worden. Die Folge sei, so Schmid, dass die Grundflächenzahl höher ausfalle, als sie tatsächlich sei. In Wirklichkeit habe sein Haus eine GRZ von 0,24. „Das neue Gebäude hätte das Doppelte“, sagt er.

Hinzu komme, dass sein Haus sowie andere in der Nachbarschaft zwei Vollgeschosse aufweisen, das geplante Haus dagegen drei. Das liege daran, dass die Tiefgarage zu weit aus der Erde rage und deshalb als volles Geschoss zu werten sei.

Der Architekt ärgert sich darüber, dass das Grundstück Mörikestraße 19 „völlig ausgemostet“ werde. Er habe das Grundstück ebenfalls vom früheren Eigentümer, einer Erbengemeinschaft, erwerben wollen, um dort ein angemessenes Gebäude zu errichten. Er sei aber vom jetzigen Bauträger überboten worden.

„Alles ordnungsgemäß“

Die Baubürgermeisterin Susanne Schreiber stellt sich derweil vor ihr Baurechtsamt. „Ich gehe davon aus, dass alles ordnungsgemäß ist“, sagt sie. Sie räumt aber ein, dass der Paragraf 34 des Baugesetzbuches einen großen Ermessensspielraum zulasse. Die Alternative wäre gewesen, sagt sie, dass ein Bebauungsplan mit genauen Maßen für das Bauvorhaben erstellt worden wäre. „Wir können jedoch nicht für jedes Baugrundstück einen neuen Plan machen“, erklärt sie, „dafür fehlt mir das Personal im Stadtplanungsamt“.

Karl Schmid will gegen die Baugenehmigung Widerspruch einlegen. Er vermutet aber, dass das Regierungspräsidium (RP) nicht gegen das Baurechtsamt entscheiden werde. Eine Angestellte des Baurechtsamts habe nämlich zu ihm gesagt, sie kenne die Sachbearbeiterin beim RP gut. Schmid will auf jeden Fall weiterkämpfen. „Zur Not geht die Sache vor das Verwaltungsgericht“, sagt er.