In Filderstadt werden die Gebühren für Urnenbestattungen deutlich erhöht. Gleichzeitig werden aber auch neue Grabformen zugelassen. Die Urne kann von September an unter einem Baum oder im Familiengrab beigesetzt werden.

Filderstadt - Die Stadträte haben mit ihrer Entscheidung auch auf Trends reagiert. Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause änderten sie sowohl die Friedhofsordnung als auch die Gebührensatzung. Vom 1. September an sind damit Urnenbestattungen unter Bäumen oder in Familiengräbern möglich. Außerdem werden jüdische und muslimische Bestattungen erlaubt. Allerdings wird die von Juden und strengen Muslimen geforderte ewige Ruhe auf den Friedhöfen noch nicht gewährt.

 

Die Zahl der Einäscherungen hat in Filderstadt stark zugenommen. Inzwischen werden etwa genauso viele Urnen wie Särge beigesetzt. Der Gemeinderat reagiert nun auf diesen Trend, indem er die Gebühr für die Urnenbestattung stark anhebt. Wer die Asche seines Angehörigen in einem Urnengrab beerdigen will, muss dafür statt 190 künftig 290 Euro bezahlen. Der stellvertretende Kämmerer Rudolf Zultner erklärt die Preissteigerung, indem er auf eine bisherige Unterdeckung bei den Urnenbestattungen hinweist: „Wir haben versucht, in allen Bereichen einen Kostendeckungsgrad von 75 Prozent zu erreichen.“ Lediglich bei Kindergräbern liege man darunter.

Die Gebühr für die Beerdigung von Erwachsenen bleibt gleich wie bisher. Sie liegt bei 620 Euro. Allerdings gilt dieser Preis künftig nicht mehr nur für Verstorbene, die mindestens 18 Jahre alt sind. Er muss auch für die Beerdigung von Sechs- bis 17-Jährigen gezahlt werden.

Weniger Miete für Aussegnungshalle

Auf der anderen Seite wird die Benutzung der Aussegnungshallen bei allen Bestattungen billiger, ein Beispiel: kostete die Miete einer solchen Feierhalle bei der Urnenbestattung bisher 700 Euro so sind es künftig (wie auch bei der Sargbestattung) nur noch 375 Euro.

Nach Ansicht von Stadträtin Rosemarie Gädeke (FW) ist dieser Preis immer noch zu hoch. „Da weichen die Bürger auf andere Möglichkeiten aus,“ sagte sie im Gemeinderat. Sie kritisierte auch, dass die Belüftung der Hallen an heißen Tagen zu wünschen übrig lasse. Speziell in Bonlanden sei dies der Fall. „Da werden die Leute beinahe ohnmächtig“, berichtete sie. Bei der Preiskalkulation versuche man immer zu berücksichtigen, was der Markt hergebe, erklärte daraufhin Bürgermeister Andreas Koch. „Gegebenenfalls müssten wir nachsteuern.“

Ruhezeit verlängerbar

Eine wesentliche Neuerung in der Friedhofsordnung betrifft auch die Ruhezeiten auf den Gottesäckern. Bisher mussten sich die Angehörigen bereits bei der Bestattung festlegen, ob sie ein Reihengrab für 20 oder 25 Jahre erwerben wollten. Künftig können sie nach einer Ruhezeit von 20 Jahren entscheiden, ob sie das Grab noch fünf Jahre länger behalten wollen.

Stadtrat Bernd Menz (SPD) wollte sichergestellt haben, dass es auch Ausnahmen von dieser Regel geben wird. Damit Angehörige die Ruhezeit auch um mehr als fünf Jahre verlängern können. Diese Ausnahmen in besonderen Fällen werde man auch weiterhin gewähren, versicherte Bürgermeister Reinhard Molt. Dann werde der Technische Ausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung darüber entscheiden.