Die DAK Gesundheit bezahlt nach langem Hin und Her die Krankenpflege, die ein schwerstbehinderter Junge aus Filderstadt braucht. Seine Mutter sagt, dass die Schule sehr wichtig für ihn sei. Und für sie auch.

Filderstadt - Die Eltern von Dominik können aufatmen. Ihr Kampf für das Recht ihres schwerstbehinderten Sohnes, die Schule zu besuchen, war erfolgreich. Das Sozialgericht Stuttgart hat die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) dazu verurteilt, die Kosten für die erforderliche Krankenpflege, sprich: Krankenbeobachtung, zu übernehmen.

 

Der 14-jährige Dominik leidet, wie bereits berichtet, seit seiner Geburt an Morbus Canavan, einer neurodegenerativen Stoffwechselerkrankung. Dadurch ist er schwer mehrfachbehindert. Er kann nicht gehen oder stehen. Er kann auch nicht sprechen oder mit den Händen kommunizieren. Seine Möglichkeiten, sich zu äußern oder zu reagieren, sind sehr stark beschränkt. Dominiks Mutter sagt aber, sie könne seine Mimik deuten. Wenn sein Vater oder seine Schwester nach Hause kommen, freue er sich jedes Mal.

Mutter: Er geht gern zur Schule

Seine Mutter kümmert sich in der Regel rund um die Uhr um ihn. Auch deshalb ist sie froh um die Zeit, in der Ihr Sohn in einer Stuttgarter Behindertenschule ist. Dann kann sie nämlich einkaufen, dringende Besorgungen erledigen und auch mal etwas entspannen. Hinzu kommt, dass Dominik offenbar gern in die Schule geht. Die Schule sei die einzige Abwechslung in seinem Alltag. „Das ist sein Ding“, sagt Alexandra Dabs. In seinem Zeugnis steht: „Gefühle und Stimmungen kann er gut erfassen, er kommunziert diese über seine Augen und seine Gesichtsmimik“. Die Betreuung in der Schule ist sehr individuell. Die Sonderpädagogen, Physio- und Ergotherapeuten arbeiten viel mit Sinneswahrnehmung. Auf jeden Schüler wird individuell eingegangen,

Um in die Schule gehen zu können, braucht Dominik jedoch eine Krankenschwester, um die sogenannte Krankenbeobachtung zu gewährleisten. Der Junge hat nämlich immer wieder Atemaussetzer und droht regelmäßig am Sekret, das in die Luftröhre gelangt, zu ersticken. Dann muss schnell gehandelt werden. Die erforderliche Absauganlage steht auch zu Hause zur Verfügung.

Die DAK wollte die Krankenbeobachtung nach einer dreijährigen Finanzierung nicht mehr bezahlen. Das hat sie Anfang des Jahres den Eltern mitgeteilt. Der Medizinische Dienst hielt die Krankenbeobachtung ohne Augenscheinnahme nicht mehr für erforderlich. Doch das sah das Sozialgericht anders. Dies haben die Richter in einem entsprechenden Urteil festgestellt.

Auch nach Urteil lehnt DAK erst mal ab

Trotzdem lehnte die DAK zunächst die weitere Finanzierung ab. „Als wir von der Verhandlung nach Hause kamen, lag eine Ablehnung für die Zeit vom 1. 11. bis 31. 3. 2019 im Briefkasten“, berichtet Alexandra Dabs. „Das ist versehentlich passiert“, sagt der Pressesprecher der DAK, Stefan Wandel, auf Anfrage. Doch auch der folgende Bescheid wurde revidiert. Darin war die Krankenbeobachtung nur für die Schule genehmigt. Alexandra Dabs braucht die Hilfe aber auch dann, wenn Dominik plötzlich zu krank für den Schulbesuch wird. Nun haben die Eltern nach langem Hin und Her eine komplette Finanzierungszusage bis Ende März. Sie hoffen jetzt, dass auch danach der Schulbesuch möglich bleibt.