Die Landeswasserversorgung genehmigt nach Vermittlung durch Fritz Kuhn die Unterfahrung seines Gebäudes. Damit können die Arbeiten am Fildertunnel weitergehen. Wie viel die Bahn dafür zahlt, ist aber weiter ungeklärt.

Stuttgart - Das S-21-Kommunikationsbüro hatte es eilig. Noch vor der Mittagszeit vermeldete es am Mittwoch die Einigung zwischen der Bahn und dem Zweckverband Landeswasserversorgung, verbunden mit dem Zusatz, dass man irritiert über die öffentliche Kommunikation des Verbands gewesen sei. „Der Tunnelvortrieb wird damit wieder hochgefahren“, so die Ankündigung.

 

Am Stollen für die Rettungszufahrt neben dem Wagenburgtunnel wird wieder gegraben. Diese Arbeiten waren am 17. November auf Höhe des Geländes Schützenstraße 4 eingestellt worden, weil die dort beheimatete Landeswasserversorgung keine Genehmigung zur Unterfahrung ihres Grundstücks gab. Die Ursache war ein Streit über die Höhe der Entschädigung. „Wir sind sehr froh“, erklärte der S-21-Projektsprecher Wolfgang Dietrich. Er wolle sich „ausdrücklich beim Projektpartner, der Stadt Stuttgart, bedanken, die sich in den vergangenen Tagen für eine gangbare Lösung für beide Seiten eingesetzt hat“.

Kuhn sieht den Verband gestärkt

Der derart Gelobte meldete sich via Verbandsmitteilung erst am frühen Nachmittag zu Wort. „Mit diesem Vertrag wird die Position des Verbands gestärkt. Das war mein Ziel“, erklärte darin der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), der seit 5. November auch Vorsitzender des Zweckverbands Landeswasserversorgung (LW) ist. Nach dem Vertrag erlaubt die LW den Weiterbau. Die Höhe der Entschädigung bleibt aber offen, über sie soll weiter verhandelt oder sie soll vom Regierungspräsidium festgestellt werden. Unabhängig davon zahlt die Bahn zunächst eine Entschädigung von rund 50 000 Euro, die der von der LW akzeptierten Berechnung von vor zwei Jahren entspricht und nicht der neuen, von der Bahn angewendeten Methodik, nach der 30 300 Euro gezahlt werden sollten. Dieser, von der LW abgelehnte Betrag wurde aber vertraglich als Untergrenze einer möglichen Entschädigungssumme festgeschrieben. Das heißt: Wenn das Regierungspräsidium eine Entschädigung von mehr als 50 000 Euro festsetzt, erhält die LW noch diesen Zuschlag. Falls es weniger als 50 000 Euro ist, muss die LW die Differenz zurückzahlen, höchstens aber knapp 20 000 Euro.

Das Stuttgarter Stadtmessungsamt wird nun ein amtliches Gutachten über den Bodenwert des Grundstücks mit seinem siebenstöckigen Gebäude erstellen, unter dessen Fundament direkt der Tunnel verläuft. Dieses Gutachten soll ins Verfahren um die Höhe der Entschädigung eingebracht werden. Damit seien ihre Bedenken ausgeräumt, erklärte die LW-Verwaltungsrätin Gabriele Munk. Die Stuttgarter Grünen-Stadträtin hatte sich für eine „sachgerechte Entschädigung“ stark gemacht und die Methodik der Bahn, die beispielsweise für das gesamte Viertel von einer dreieinhalbstöckigen Bebauung ausgeht, kritisiert.

Schaden vom Verband abgewendet?

„Die von der Bahn beantragte vorzeitige Besitzeinweisung wäre auf jedem Fall gekommen, aber zu schlechteren Bedingungen für den Verband“, erklärte Kuhn. Dies habe er verhindern wollen, und das sei durch die von ihm beauftragen Nachverhandlungen auch erreicht worden.

„Wenn die Verhältnisse so klar sind, gilt es pragmatisch zu handeln“, sagte Kuhn. Er habe sich als OB an den Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 zu halten und die S-21-Mehrheit im Gemeinderat zu respektieren. Das macht deutlich: der OB verteidigt sich vorsorglich gegen Kritik aus dem S-21-Gegner-Lager. Frank Schweizer von den Anwohner-Netzwerken warnte vor einer Sonderbehandlung öffentlicher Eigentümer, während „private Hausbesitzer mit einem Nasenwasser abgespeist werden sollen“.