Der Beton für den Fildertunnel muss in einem Betonwerk gefertigt werden. Die bauverantwortliche Porr-Gruppe will, dass das nahe am Tunnelmund steht – Stuttgarts Baubürgermeister Matthias Hahn aber nicht.

Stuttgart - Die Betonteile für den Fildertunnel, der vom kommenden Jahr an vom Fasanenhof in die Innenstadt gegraben werden soll, werden nicht auf Flächen direkt am Tunnelmund oder in dessen Nähe auf den Fildern gebaut werden können. Stuttgarts Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) weist dieses Ansinnen der österreichischen Porr-Gruppe, die den Tunnel mit Partnerunternehmen baut, kategorisch zurück. „Für eine Genehmigung eines Betonwerks direkt am Tunnelmund oder auf den Flächen zwischen Fasanenhof und Autobahn gibt es keine Rechtsgrundlage“, erklärt er.

 

Mehr noch: aus der Sicht Hahns würde die Stadt die Rechtslage missachten, falls sie eine solche Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zulassen würde. „Wir dürfen das gar nicht genehmigen“, sagt er gegenüber der StZ.

Hahn reagiert damit auf Gerüchte, wonach Vertreter der Porr-Gruppe mit der Stadt in aussichtsreichen Gesprächen für eine Genehmigung stünden. „Mit mir als Baubürgermeister hat niemand gesprochen“, sagt Hahn. Seines Wissens nach habe die Porr-Gruppe bisher nur in einzelnen Ämtern und bei einigen Stadträten vorgesprochen. „Soweit es die Ämter betrifft, waren dies Informationsgespräche, in denen Porr über seine Pläne berichtete“, betont Hahn. Zusagen oder auch nur Andeutungen, dass eine Genehmigung möglich wäre, habe es auf diesen „informellen Treffen“ aber keine gegeben, versichert er.

Die Porr-Gruppe betont in einer Stellungnahme, dass „der Standort am Tunnelportal jene Lage wäre, die am wenigsten zusätzliche Schwerlastfahrten durch das Stadtgebiet Stuttgart verursachen würde“. Man arbeite noch an „weiteren Varianten, die allerdings allesamt mehr Betroffenheiten für die Bürger in und um Stuttgart auslösen würden“. Die Porr-Gruppe befinde sich „hier in konstruktiven Gesprächen“ und wolle „mit Blick auf laufende Verhandlungen keine Details nennen“.

Bohrmaschine frisst sich in die City

Für den rund zehn Kilometer langen Fildertunnel werden die beiden Röhren nicht aus dem Gestein gesprengt, sondern eine riesige Bohrmaschine des Herstellers Herrenknecht frisst sich vom Fasanenhof in die City, wendet dort und fräst dann die andere Röhre. Bei dieser Technik wird der Tunnel mit sogenannten Tübbingen ausgekleidet. Das sind große Betonsegmente, die ringweise in die Röhre eingesetzt werden. Diese Segmente, insgesamt werden mehr als 50 000 benötigt, werden in einem Betonwerk gefertigt.

Die Porr-Gruppe will dieses Werk möglichst nahe am Tunnelmund bauen und präferiert dafür verschiedene Standorte im Landschaftsschutzgebiet und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Fasanenhof-Ost und der A 8. Darüber ist sie mit Eigentümern und Landwirten im Gespräch. Bis Ende Juli müsse Klarheit über den Standort herrschen, ist aus informierten Kreisen zu hören. Sollte die Porr-Gruppe, wie nun absehbar, die Betonteile weiter entfernt produzieren müssen, wird mit vielen Lastwagenfahrten und einer Belastung der Bevölkerung und der Umwelt gerechnet.

Unabhängig davon hält Hahn die Genehmigung eines solchen Werks für ausgeschlossen. Der Baubürgermeister zeigt zwar Verständnis dafür, dass die Porr-Gruppe möglichst nahe am Tunnelmund produzieren wolle, weil dies Transportwege und Geld spare.

Er sieht rechtlich aber keine Möglichkeit für eine Genehmigung. Wer eine solche Anlage in ein Landschaftsschutzgebiet stellen wolle, müsse dies zwingend im Planfeststellungsverfahren regeln, betont Hahn. Dies sei aber durch den Bauherrn Bahn nicht geschehen, obwohl eigens wegen der Bohrtechnik ein neues Verfahren gestartet worden sei. In Planfeststellungsverfahren gelte grundsätzlich ein sogenanntes Problembewältigungsgebot, so Hahn, was nichts anderes heiße, als dass alle strittige Fragen geklärt werden müssen. Da dies für das Betonwerk, das zwingend zum Tunnelprojekt gehöre, nicht erfolgt sei, „können wir eine fabrikähnliche Anlage wie das Betonwerk außerhalb eines Gewerbegebiets nicht genehmigen“, stellt Hahn klar. Die Rechtssicherheit eines Planfeststellungsbeschluss gelte nämlich nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für andere Betroffene, stellt der Baubürgermeister fest.