Ein früherer Schüler der Odenwaldschule wehrt sich gerichtlich gegen den fiktiven ARD-Film "Die Auserwählten". Er glaubt, sich in einer der Figuren zu erkennen. Ein Gericht gibt ihm Recht.

Köln - Der ARD-Film „Die Auserwählten“ über Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule darf wegen einer Klage eines ehemaligen Schülers vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. „Das Landgericht Hamburg meint, der Antragsteller sei in einer der Filmfiguren wieder zu erkennen und werde vom Zuschauer nicht mehr als Kunstfigur wahrgenommen“, erläuterte ein Sprecher des Westdeutschen Rundfunks am Montag in Köln. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über die einstweilige Verfügung berichtet.

 

„Die Verfügung ist zu unrecht ergangen“, betonte der WDR-Sprecher. „Sowohl der WDR als auch der Produzent werden gegen diese Verfügung Rechtsmittel einlegen.“ Es habe keine mündliche Verhandlung gegeben, die vom Gericht festgestellte Übereinstimmung gebe es in Wahrheit nicht, fügte der Sprecher hinzu. Der WDR plane derzeit allerdings keine Wiederholung des Films, den er in Auftrag gegeben hatte.

„Die Auserwählten“ wurde am 1. Oktober ausgestrahlt. Das fiktive Drama mit Ulrich Tukur und Julia Jentsch in den Hauptrollen basiert auf den zwischen den 1960er und 1990er Jahren begangenen Übergriffen von mehr als einem Dutzend Lehrer auf mindestens 132 Schüler in der Schule in Hessen. Die Fälle kamen erst 2010 richtig an die Öffentlichkeit. Opfer-Vertreter gehen von deutlich mehr Missbrauchten aus.