Filz-Verdacht im Tourismus Prüfbericht zu Schwarzwald bleibt unter Verschluss

Sorgenkind: die „Schwarzwald-Marie“ Foto: Schwarzwald Tourismus/Jens Großkreuz

Nach Filz-Vorwürfen hat sich die Tourismusgesellschaft der Region von Prüfern entlasten lassen. Deren vollständiger Bericht aber wird nicht herausgegeben – zu Recht?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Es war ein Prüfungsergebnis, das die Schwarzwald Tourismus GmbH (STG) als klare Entlastung wertete. Gab es bei der von Land- und Stadtkreisen getragenen Gesellschaft mit Zentrale in Freiburg Filz oder Mauscheleien bei Auftragsvergaben? Das hatten die zuständigen Gremien extern untersuchen lassen, nachdem unsere Zeitung über die persönliche Verbindung zwischen dem STG-Chef Hansjörg Mair und einer Chefin der beauftragten Marketing-Agentur berichtet hatte.

 

Der Befund der Wirtschaftsprüfer von Deloitte nach Angaben der Schwarzwald-Funktionäre: die Vorwürfe hätten sich „insgesamt nicht bestätigt“, es habe sich aber Verbesserungsbedarf bei der internen Organisation ergeben. Mögliche Interessenkonflikte sollten künftig „frühzeitig identifiziert“, Kontrollprozesse „verbindlich geschärft“ werden. Man nehme die Hinweise der Prüfer ernst und werde die Strukturen weiter optimieren, gelobten die Landräte Christian Ante (Breisgau-Hochschwarzwald) und Thorsten Erny (Ortenau) als Chefs von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. Zugleich sprachen sie Mair ihr Vertrauen aus.

Antrag auf Einsicht in Prüfbericht abgelehnt

Wie aber kamen die externen Prüfer zu ihrem Ergebnis? Das wollte unsere Zeitung anhand des Sonderprüfungsberichts nachvollziehen. Doch ein Antrag auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde vom Landratsamt in Freiburg abgelehnt. Begründung: Es handele sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe, welche die STG für den Landkreis wahrnehme, sondern um eine „interne Organisationsuntersuchung“. Die Landratsämter seien hinsichtlich des Berichts nicht verfügungsbefugt. Soweit die (wechselnden) Aufsichtsratschefs in dieser Funktion Kenntnis von dem Bericht erlangt hätten, stelle dies „keine amtliche Information dar“. Dem Landratsamt selbst liege der Bericht nicht vor. Gegen eine Herausgabe sprächen zudem Gründe der Geheimhaltung, das Berufsgeheimnis der Wirtschaftsprüfer und aus dem Gesellschaftsrecht resultierende Verschwiegenheitspflichten. Der Antrag sei daher „insgesamt abzulehnen“.

Was sagt die auch für die Informationsfreiheit zuständige Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten zu der Weigerung? „Aus unserer Sicht sind die dargelegten Ablehnungsgründe weder nachvollziehbar noch inhaltlich hinreichend ausgeführt“, heißt es in einer Bewertung des LfDI für unsere Zeitung. Die Untersuchung der Wirtschaftsprüfer erfülle die Voraussetzungen für eine amtliche Information, und die informationspflichtige Stelle könne sich diese „im Rahmen ihrer Kontrolle beschaffen“. Schützenswerte Geschäftsgeheimnisse könnten der Herausgabe entgegenstehen, doch darauf sei in der Ablehnung kein Bezug genommen worden. Gestützt auf die Hinweise der Dienststelle hat unsere Zeitung inzwischen Widerspruch eingelegt.

Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass zum Ermitteln

Unterdessen hat es die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgelehnt, infolge einer Strafanzeige eines Rechtsanwalts aus Südbaden Ermittlungen aufzunehmen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten, teilte eine Sprecherin mit. Der Anzeigeerstatter hatte insbesondere den Verdacht der Untreue erhoben, im Zusammenhang mit der vom Land in sechsstelliger Höhe geförderten digitalen Markenbotschafterin „Schwarzwald Marie“. Ein KI-gestützter Chatbot, der Touristen Ausflugstipps geben soll, liefert seit Monaten teilweise untaugliche oder unzureichende Antworten.

In der Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart heißt es, man sehe „keine gravierende und deutliche Verletzung“ einer Vermögensbetreuungspflicht durch den STG-Chef Mair. Auch die Beauftragung der Agentur seiner Lebenspartnerin sei nicht pflichtwidrig. Für das von dem Anwalt vorgetragene „allgemeine Prüfungs- und Aufklärungsbegehren“ sei die Staatsanwaltschaft nicht zuständig.

Inzwischen liegt der Behörde eine weitere, ausführlich begründete Strafanzeige im gleichen Zusammenhang vor. Sie stammt vom Unternehmen eines KI-Experten, der für das Remstal eine ungleich besser funktionierende Lösung entwickelt hat. Zu weit geringeren Kosten geben die „Remstal-Lisa“ und ihre Avatar-Kollegen sogar im verbalen Dialog Auskunft für Ausflügler und Touristen. Bei der Staatsanwaltschaft hieß es, die Anzeige werde nun geprüft.

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