Millionen Arbeitnehmern droht im neuen Jahr eine Nachzahlung an das Finanzamt, weil das vermeintlich steuerfreie Kurzarbeitergeld im Nachgang doch indirekt besteuert wird. Davon profitieren vor allem die Länder und Kommunen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Für das Gros der Arbeitnehmer war es in der Corona-Krise ein Rettungsanker: das Kurzarbeitergeld. Steuerfrei solle es sein, wurde vielfach proklamiert. Doch im neuen Jahr müssen sie sich auf einen Bumerang gefasst machen: den Progressionsvorbehalt.