Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket zur Umsetzung der neuen Regeln für Geldhäuser auf den Weg gebracht. Die Monopolkommission befürchtet dennoch, dass auch bei künftigen Krisen eine Mithaftung der Steuerzahler möglich ist.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Die Monopolkommission hat massive Zweifel an der Wirksamkeit der neuen Abwicklungsregeln für Banken angemeldet. Die auf europäischer Ebene beschlossenen und am Mittwoch in deutsches Recht umgesetzten Vorschriften wiesen Schlupflöcher auf, sagte der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer am Mittwoch in Berlin. Trotz neuer Haftungsregeln für Bank-Aktionäre und Gläubiger blieben weiter Rettungsaktionen auf Kosten des Steuerzahlers möglich.

 

Skeptisch stimme auch der Blick in die Vergangenheit. Die jüngste Finanzkrise habe gezeigt, „dass nach wettbewerblichen Prinzipien gebotene Abwicklungen von Banken in einer Krise aus politischen Gründen verhindert werden“. Zimmer forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, ihre Beteiligung an der Commerzbank zu verkaufen. Der 17-prozentige Staatsanteil an dem Institut stelle in einem ohnehin von etlichen Wettbewerbsverzerrungen gekennzeichneten Finanzmarkt einen „Störfaktor“ dar.

Bundesregierung bringt Gesetz auf den Weg

Die Monopolkommission veröffentlichte ihr Gutachten mit dem Titel „Eine Wettbewerbsverordnung für die Finanzmärkte“ zeitgleich mit einer Kabinettssitzung, auf der die Bundesregierung ein Gesetzespaket zur Umsetzung der EU-Bankenunion auf den Weg brachte. Mit den darin enthaltenen Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken werde sichergestellt, dass bei künftigen Rettungsaktionen die Steuerzahler geschont würden, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). „Das ist insgesamt ein ganz wichtiger Schritt, um den Finanzsektor weiter zu stabilisieren.“

Nach den neuen Regeln sollen bei künftigen Bankenkrisen zuerst die Eigentümer und Gläubiger einer Bank zur Kasse gebeten werden. Zur Sanierung kann auch auf Sparguthaben von mehr als 100 000 Euro zurückgegriffen werden. Reicht das nicht aus, kann der neue europäische Abwicklungsfonds angezapft werden. Dieser soll aus Beiträgen der Banken selbst gespeist werden und bis Anfang 2024 ein Volumen von 55 Milliarden Euro erreichen. Zum Vergleich: Allein für die Stabilisierung der Commerzbank zahlte der Bund rund 18 Milliarden Euro. Der europäische Abwicklungsfonds dürfte „relativ schnell an seine Grenzen stoßen“ kritisierte die Monopolkommission.

Die Entscheidung über Rettung oder Abwicklung großer Banken soll künftig ein europäischer Ausschuss treffen, der auf Empfehlung der Europäischen Zentralbank (EZB) tätig wird. Letztere übernimmt im November die Aufsicht über rund 120 Banken der Eurozone, darunter 21 deutsche. Vorab durchleuchtet die EZB die Bilanzen der Geldhäuser auf mögliche Altlasten, hinzu kommt ein Stresstest im Herbst.

Die künftige Leiterin der EZB-Bankenaufsicht, Danièle Nouy, verteidigte am Mittwoch ihre Testmethoden gegen Kritik aus Deutschland. Neben konkreten Daten der einzelnen Banken müsse sie bei ihren Prüfungen auch pauschale Annahmen heranziehen, um Vergleichbarkeit herzustellen, sagte die Französin. Die Chefin der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin, Elke König, hatte kürzlich davor gewarnt, „durch pauschale Annahmen die europäische Einheitsbank zu kreieren“.

Kompetenzgerangel zwischen Bafin und Bundesbank

Kompetenzgerangel gibt es auch zwischen der Bafin und der Bundesbank. Deren Vorstandsmitglied Andreas Dombret sagte, sein Haus wolle bei der Kontrolle deutscher Großbanken direkt mit der EZB zusammenarbeiten – ohne Umweg über die Bafin. Dombret wandte sich damit gegen die Pläne der Bundesregierung. Nach deren Willen soll für die Großbanken weiterhin dieselbe Aufgabenteilung gelten wie für die rund 2000 kleineren deutschen Kreditinstitute: Die Bundesbank prüft das Geschäft und gibt die Ergebnisse an die Bafin weiter.

Bei den Großbanken wird die Berichterstattung an die Bafin nach Auffassung Dombrets bald überflüssig, weil über Sanktionen gegen diese Geldhäuser ab November die EZB entscheidet. Die Bafin hat bei diesen Entscheidungen allerdings ein gewichtiges Wort mitzureden, weil ihre Chefin König im neuen Bankaufsichtsgremium der EZB vertreten sein wird. Allerdings: Die Beschlüsse der Bankenaufseher können vom EZB-Rat, dem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank, gekippt werden. Dem EZB-Rat wiederum gehört Bundesbankpräsident Jens Weidmann an.