Das Regierungspräsidium hat der Stadt Markgröningen recht gegeben und entschieden, dass ihr eine höhere Förderung für die Anschaffung eines Drehleiter-Fahrzeuges zusteht als vom Landratsamt bewilligt. Die Kreisbehörde lenkt nun ein.

Markgröningen - Rudolf Kürner ist hoch zufrieden. Kein Wunder: Das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat den Bürgermeister von Markgröningen in der Ansicht bestätigt, dass seine Stadt ein Recht auf eine höhere Förderung für eine Feuerwehr-Drehleiter hat. Das Landratsamt hatte einen entsprechenden Antrag der Schäferlaufstadt abgelehnt, doch das Regierungspräsidium hat dieser Ablehnung jetzt widersprochen. Das nimmt das Landratsamt zum Anlass, seine Förderpraxis in diesem Punkt künftig zu ändern.

 

Der Bescheid des Regierunspräsidiums bedeutet, dass Markgröningen nun einen Zuschuss von knapp 250 000 Euro für ein neues Drehleiterfahrzeug erwarten kann, das 500 000 Euro kostet. Genau diese Fördersumme hatte die Stadt beantragt. Die Kreisverwaltung hatte jedoch argumentiert, dass Markgröningen nur der Gemeinde Schwieberdingen mit der Drehleiter aushelfe und sich deshalb mit der regulären Förderung von rund 190 000 Euro begnügen müsse. Der höhere Zuschuss werde nur fällig, wenn eine Kommune Überlandhilfe für mehrere Nachbarn leiste. Zudem hatte das Landratsamt befunden, es sei nicht notwendig, dass Markgröningen mit seiner Drehleiter den Schwieberdingern beistehe, da diese Hilfe auch die Hemminger Feuerwehr leisten könne.

Markgröninger Hilfe steht für Schwieberdingen obenan

In Markgröningen wollte man das aber nicht schlucken. Die klamme Kommune sei auf das Geld angewiesen und sehe sich zudem im Recht, hatte Kürner seinen Widerspruch erklärt, den er beim RP eingelegt hatte. Immerhin ist die Markgröninger Drehleiter schon seit mehr als 20 Jahren ganz oben in der Alarmierungsordnung von Schwieberdingen vorgesehen. Das Hemminger Drehleiterfahrzeug hingegen rückt nur an, wenn Markgröningen nicht einsatzbereit ist. Zudem habe man schon bei der Hilfe für nur einen Nachbarn Anrecht auf den höheren Zuschuss.

Beim Regierungspräsidium hat man allerdings noch eine andere Erklärung parat, warum der Landkreis der höheren Fördersumme wohl nicht habe zustimmen wollen. Zum Zeitpunkt, als diese Entscheidung im Landratsamt gefällt worden sei, habe es kein Geld mehr im Feuerwehr-Fördertopf des Landes gegeben, sagt Nadine Schneider, eine Sprecherin des RP. „Die Haushaltsmittel für die Feuerwehr sind begrenzt, und sie sind immer überzeichnet“, erklärt sie. Üblicherweise vertröste man den Antragsteller in einem solchen Fall auf das Folgejahr – doch bei Markgröningen wurde das offenbar anders gehandhabt.

Doch noch Mittel im Fördertopf des Landes

Ebenfalls ungewöhnlich sei aber auch gewesen, dass zu dem Zeitpunkt, als das RP den Widerspruch aus Markgröningen bearbeitet habe, doch wieder Mittel im Feuerwehr-Haushalt verfügbar gewesen seien. Zwar sei das Geld bereits verteilt gewesen, doch eine bestimmte Summe sei nicht abgerufen worden. „So konnten wir dem Widerspruch aus Markgröningen zustimmen“, sagt Nadine Schneider.

Das Landratsamt teilt nun mit, dass man die Entscheidung des RP akzeptiere und die höhere Fördersumme bewillige. Allerdings vertrete man eine andere Rechtsauffassung: „Für uns galt die Überlandhilfe erst ab der Unterstützung von zwei Nachbarkommunen“, sagt der Landratsamtssprecher Andreas Fritz. Doch nun werde man die Förderpraxis in diesem Punkt ändern. Das habe allerdings zur Folge, dass angesichts der höheren Zuschüsse künftig noch weniger Wehren in den Genuss einer Förderung kämen als bisher – schon im vergangenen Jahr waren von 25 Anträgen im Landkreis nur sieben bewilligt worden.