Um kleine Brauereien zu entlasten, wurde die Biersteuer während der Pandemie auf das Niveau von 2003 zurückgesetzt. Das bleibt wohl zunächst so.

Die Biersteuer auf die Produkte kleiner und mittelständischer Brauereien soll auf abgesenktem Niveau bleiben. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder am Freitag bei ihrer Jahreskonferenz in Nürnberg geeinigt.

 

Die Gesetzgebung sieht für kleine Brauer - entsprechend einer Mengenstaffel - ermäßigte Steuersätze vor. Diese waren 2004 erhöht worden. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber zur Entlastung der Brauereien die Sätze wieder auf das Niveau von 2003 abgesenkt - zunächst befristet für die Jahre 2021 und 2022.

Initiative von der CSU

Diese Befristung soll nun dem Vorschlag der Finanzminister in eine dauerhafte Entlastung überführt werden. Die Initiative hatte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) gemeinsam mit weiteren Ländern ergriffen. Besonders in den nordbayerischen Regierungsbezirken Ober- und Mittelfranken gibt es noch eine sehr hohe Dichte an sehr kleinen Dorfbrauereien.