Die Bundesregierung will in den Verhandlungen über eine Finanzreform erreichen, dass die Haushaltskontrolle verschärft wird. Ein Sparkommissar soll künftig bei Bund und Ländern darauf achten, dass die Schuldenbremse eingehalten wird.

Berlin - Die Bundesregierung will in den Verhandlungen über eine Finanzreform erreichen, dass die Haushaltskontrolle verschärft wird. Ein Sparkommissar soll künftig bei Bund und Ländern darauf achten, dass die Schuldenbremse eingehalten wird. In einem 15-seitigen Dokument, in dem die Vorschläge für die Bund-Länder-Verhandlungen aufgelistet sind, regt der Bund Sanktionen an für den Fall, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten wird. „Es soll ein mehrstufiges sanktionsbewehrtes Verfahren bei Regelverstößen geben“, heißt es in dem Papier, das der Stuttgarter Zeitung vorliegt.

 

Nach dem Vorschlag der Regierung sollen die Kontrolleure die staatlichen Ebenen sogar vor dem Verfassungsgericht verklagen können. Auf diesem Weg sollen Sanktionen gegen Haushaltssünder durchgesetzt werden. Von 2020 an müssen die Länder ganz ohne neue Schulden auskommen. Die Neuverschuldung des Bundes darf von 2016 an maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen.

Eingriff in die Autonomie der Länder?

Die strengere Haushaltskontrolle soll der Stabilitätsrat übernehmen, der bis jetzt Konsolidierungshilfen für fünf finanzschwache Länder überprüft, aber keine eigenen Kompetenzen hat. Akzeptieren die Länder die verstärkten Kontrollen, stellt der Bund zusätzliche Hilfen in Aussicht. In den Ländern überwiegt jedoch die Ablehnung. Die baden-württembergische Regierung sieht die Idee skeptisch, weil sie in die Autonomie der Länder eingreife. Finanzschwache Länder befürchten, dass ein Sparkommissar wie in den Eurokrisenländern hineinregiert.

In dem Positionspapier spricht sich der Bund dafür aus, dass die Länder Zu- oder Abschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer festlegen können. Bis jetzt gelten bei den meisten Steuern bundeseinheitliche Sätze. Auch der Südwesten und Bayern sind für mehr Gestaltungsspielraum der Länder bei den Steuern. In einem gemeinsamen Vorschlag verlangen der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) und der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU), dass bei der Lohn- und Einkommensteuer Zu- und Abschläge möglich werden sollen. Schmid sagte, es sei bei der Einführung der Schuldenbremse ein Fehler gewesen, dass den Ländern nicht mehr Steuerautonomie zugestanden wurde.

Pläne mit dem Solidaritätszuschlag

Erste Bewegungen zeichnen sich bei der Frage ab, was mit dem Solidaritätszuschlag geschehen soll. Der Bund plädiert dafür, den Soli in die Einkommen-, Köperschaft- und Kapitalertragsteuer einzugliedern. Dies hatte auch Baden-Württemberg gefordert. Nach Meinung des Bundes sollen damit keine Mehrbelastungen für die Steuerzahler verbunden sein. Der CSU-Chef Horst Seehofer forderte dagegen einen Ausgleich für die kalte Progression bei der Einkommensteuer. Seehofer verlangte, die Steuerzahler von 2017 an um drei bis fünf Milliarden Euro zu entlasten.