Schon gewusst? Nachts haben die Fische ein Recht auf Ruhe. Doch der Württembergische Anglerverein klagt beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot. Am 13. Juli findet die Gerichtsverhandlung statt. Der Kläger ist zuversichtlich.

Hofen - Hans-Hermann Schock, der Vorsitzende des Württembergischen Anglervereins (WAV) mit Sitz in Stuttgart-Hofen, wehrt sich seit Langem gegen das Nachtangelverbot. Seit dem Jahr 1990 ist ihm das Fischereigesetz ein Dorn im Auge. Es schreibt vor, dass Angler in Baden-Württemberg nachts nicht angeln dürfen. Schock kann das nicht verstehen. Er empfindet das bundesweit einzige Nachtangel-Verbot als Schikane und ideologisch begründet.