Etwa 50 Kubikmeter Gülle flossen in die Metter bei Sersheim und färbten den Fluss braun. Viele Fische starben. Foto: Privat
In Sersheim (Kreis Ludwigsburg) kam es zu einem Fischsterben, nachdem Gülle in die Metter gelang. Die Behörden informieren zu spät und werden ihren Pflichten nicht gerecht, kommentiert unser Reporter.
Wann und nach welchen Kriterien Ämter und Behörden die Öffentlichkeit informieren müssen, ist klar geregelt. Aus gutem Grund: Entscheidungen sollen nachvollziehbar sein, Missstände dürfen nicht geheim bleiben, bei drohenden Gefahren muss die Bevölkerung sich schützen können.
Im Fall der Umweltkatastrophe in Sersheim kam die Verwaltung ihrer Pflicht nicht nach. 50 Kubikmeter Gülle flossen in die Metter – ein massives Fischsterben und eine verschmutzte Umwelt waren die Folge. Doch statt die Öffentlichkeit aktiv zu informieren, blieb es lange still. Erst als ein Angler den Vorfall publik machte und Medien berichteten, reagierte das Landratsamt. „Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefahr“, teilte es am Mittwoch mit. Eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit sieht anders aus.
Die Öffentlichkeit zu informieren ist keine nette Geste, sondern Pflicht
Das Landes-Umweltinformationsgesetz verpflichtet die öffentliche Verwaltung, selbstständig zu informieren, wenn eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. In Gülle befinden sich viele Keime wie Coli und Salmonellen. Diese können Durchfallerkrankungen und andere Infektionen auslösen. Im Boden kann der Stickstoff in der Gülle auch zu Nitrat umgewandelt werden. Das kann besonders gefährlich für Säuglinge werden, wie das Blue-Baby-Syndrom zeigt. Dabei verfärben sich aufgrund von Sauerstoffmangel im Blut Haut und Lippen.
Auch eine Woche nach dem Vorfall finden sich noch tote Fische in der Metter. Foto: Andreas Essig
Auch wenn in der Metter normalerweise weder gebadet noch Trinkwasser entnommen wird, stellt sich die Frage: Konnte die Behörde am sonnigen 1. Mai und dem Wochenende ausschließen, dass niemand Kontakt mit dem verschmutzten Wasser hatte? Wohl kaum. Hunde, die in dem Wasser baden könnten, sind hier noch gar nicht erwähnt. Zwar informierte die Fischereibehörde die Angelvereine schnell und sprach eine Warnung aus, nicht zu angeln. Die breite Öffentlichkeit hingegen erfuhr erst von der Verschmutzung, als das Wasser wieder sauber war. Selbst wenn die Gefahr für die Allgemeinheit als gering eingeschätzt wurde, der Schaden für Natur und Umwelt bleibt immens. Auch hier schreibt das Umweltinformationsgesetz vor, dass die Verwaltung aktiv informieren muss.
Die Behörden müssen auch über Schäden an der Umwelt berichten
Wenn das Amt erst an die Öffentlichkeit tritt, wenn die Gefahr vorüber und der mediale Druck groß wird, verfehlt es seinen Auftrag. In Zukunft sollte es sich zu Herzen nehmen, dass die Bevölkerung ein Recht auf Information hat, rechtzeitig und umfassend.