Nachdem dem Fiskus vom Verfassungsgericht vorgeschrieben wurde, niedrigere Zinssätze bei Erstattungen oder Nachzahlungen anzuwenden, macht er nun Nägel mit Köpfen. Mitte Dezember sollen die neuen Bescheide versendet werden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Mitten in der Niedrigstzinsphase hat der Fiskus jahrelang sechs Prozent auf Steuernachforderungen und -erstattungen erhoben. Das war gegen das Grundgesetz, befand das Bundesverfassungsgericht, das dieser Praxis im Juli 2021 einen Riegel vorgeschoben hat. Bis der Mangel korrigiert ist, werden Wochen vergehen.