Mit einem indischen Beitrag sind die Flammenden Sterne, das dreitägige Feuerwerksspektakel in Ostfildern, eröffnet worden. Hat er Chancen zu gewinnen?

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Ostfildern - Die Prognose sei gewagt: Die Zuschauer, die am Freitagabend zur Eröffnung des dreitägigen Feuerwerksspektakels Flammende Sterne auf das ehemalige Landesgartenschaugelände im Ostfilderner Stadtteil Scharnhauser Park gepilgert sind, haben noch nicht das Siegerfeuerwerk gesehen. Wobei: gut unterhalten worden sind die mehreren tausend Feuerwerkfans allemal.

 

In den vergangenen Jahren hat sich bei den Flammenden Sternen der Freitag traditionell zum Abend der Außenseiter entwickelt, die ihre Chance teilweise mit gewaltiger Feuerkraft, teilweise mit gewagter Musik zu nutzen suchten – und doch regelmäßig scheiterten.

Knallbunt und mit gewöhnungsbedürftiger Musik

Der diesjährige Gestalter des Eröffnungsabends, die indische Pyrotechnikfirma G2 Fireworks, setzte gleich auf beide Stilmittel: Zu einer mehr als 20-minütigen, gewöhnungsbedürftigen Beschallung mit Filmmusiken aus neueren und älteren Bollywoodfilmen feuerten sie ein knallbuntes, allerdings nur selten wirklich koordiniertes und auf die Musik abgestimmtes Feuerwerk in den Nachthimmel über dem Scharnhauser Park. Das war nett anzusehen, mehr aber auch nicht, zumal die Wirkung manch schönes Effekts bei der dritten, vierten oder gar fünften Wiederholung schnell verpuffte.

Deutlich gelungener war da schon die Feuerwerks-Preshow, die griechische Mythologie, Musik und sparsam eingesetzte Pyrotechnik zu einer stimmigen und stimmungsvollen Einheit verschmolz. In den vergangenen Jahren hatten Lasershows auf die Großfeuerwerke eingestimmt.

Zwei Feuerwerke folgen noch

Am Samstag gehen die Flammenden Sterne in die zweite Runde. Dann wird gegen 22.15 Uhr das Feuerwerk aus Singapur gezündet. Am Sonntag ist dann der schwedische Beitrag zu sehen. Im Anschluss setzt sich die Jury zusammen und entscheidet, wer in diesem Jahr den Sieg bei den Flammenden Sternen mit nach Hause nehmen darf.